Kurzinfusionen: Was tun mit dem Restvolumen? |

Wenn Arzneimittel als Kurzinfusion verabreicht werden, verbleibt je nach verwendetem Infusionssystem ein nicht unerheblicher Teil der Lösung im System. Der Wirkstoffverlust kann bei 14 bis 40 Prozent liegen, was zu einer klinisch relevanten Unterdosierung führen kann. Da es bislang keine einheitlichen Regelungen zum Umgang mit Restvolumina gibt, hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) jetzt entsprechende Empfehlungen gegeben.
Anlass ist der Fall eines 44-jährigen Patienten mit Multipler Sklerose, der mit Alemtuzumab (Lemtrada®) über fünf Tage mit jeweils 12 mg/d intravenös behandelt wurde. Das Konzentrat war zuvor in 100 ml 0,9-prozentiger NaCl-Lösung verdünnt und anschließend mittels Infusionspumpe über etwa vier Stunden infundiert worden. Der behandelnden Ärztin fiel auf, dass täglich ein Restvolumen von etwa 25 ml im Infusionssystem verblieb, sodass der Patient vermutlich bei jeder Applikation nur 9 statt 12 mg Wirkstoff erhielt.
Es wird im Allgemeinen nur ein Wirkstoffverlust von 5 bis 10 Prozent als akzeptabel angesehen, schreibt die AkdÄ. Grundsätzlich sollte jedoch immer möglichst der gesamte Wirkstoff appliziert werden. «Eine generelle Überfüllung von parenteralen Arzneimitteln durch Hersteller oder Apotheker erfolgt nach Informationen des BfArM nicht und kann wegen der unterschiedlichen Infusionssysteme mit unterschiedlichen Restvolumina nicht empfohlen werden», schreibt die AkdÄ.
Sie empfiehlt nun, wenn möglich ein größeres Volumen (mindestens 250 ml) zu applizieren, da so der relative Anteil des Restvolumens sinkt. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel bei pädiatrischen Patienten oder wenn eine Flüssigkeitsrestriktion angezeigt ist (Gefahr der Volumenüberlastung), sollten Pumpensysteme mit minimalen Restvolumina verwendet werden, zum Beispiel Perfusorsysteme. Diese sind jedoch nicht für alle Arzneimittel geeignet, schreibt die AkdÄ.
Die sicherste Methode, um Wirkstoffverlust zu minimieren, sei das Nachspülen mit einer kompatiblen Flüssigkeit, insbesondere bei Arzneimitteln mit enger therapeutischer Breite. Dabei sollte die Flussrate gleich bleiben und nicht erhöht werden. So dauert die gesamte Applikation zwar länger, doch bei einer erhöhten Flussrate besteht die Gefahr, dass die verbliebene Wirkstoffmenge als Bolus appliziert wird. Das kann bei einigen Wirkstoffen wie Katecholaminen kritisch sein. Als Volumen zum Nachspülen empfiehlt sich das 1,0- bis 1,3-fache Restvolumen des verwendeten Infusionsbestecks. Im oben genannten Meldungsfall spülte die Ärztin nun nach der vierstündigen Infusion mit Alemtuzumab mit 50 ml NaCl-Lösung bei gleichbleibender Flussrate nach.
Die AkdÄ weist noch ferner darauf hin, dass bei vielen Infusionssystemen beim Nachspülen das System umgesteckt werden muss mit der Gefahr einer Kontamination. Hier empfiehlt sich ein System mit vorhandener Y-Verbindung zur Sekundärinfusion. Zudem wünscht sich die AkdÄ konkrete Empfehlungen zum Umgang mit Restvolumenina in den Fachinformationen der entsprechenden Arzneimittel. (dh)
10.10.2017 l PZ
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