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Pharma-Transparenzkodex: FSA prüfte 39 Beanstandungen

 

Im vergangenen Jahr prüfte der Verein «Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie» (FSA) insgesamt 39 Beanstandungen von Verstößen gegen die selbsternannten Transparenz-Richtlinien. Das geht aus dem Jahresbericht 2013 hervor, den das Selbstkontrollorgan der Pharmabranche nun veröffentlicht hat. Demnach gingen davon 38 Beanstandungen auf die Initiative von Dritten, wie Privatpersonen, Institutionen und Angehörige der Heilberufe, zurück. Alle Hinweise auf potenzielle Verstöße hätten sich dabei gegen Mitgliedsunternehmen der FSA gerichtet.

 

«Es ist erfreulich, dass sich die Öffentlichkeit zunehmend für den Nutzen und die Notwendigkeit der freiwilligen Selbstkontrolle sensibilisiert zeigt und die Augen offen hält», sagte FSA-Geschäftsführer Holger Diener. Die Mitarbeit aller Interessengruppen trage entscheidend dazu bei, dass der FSA seiner Funktion als Kontroll- und Sanktionierungsinstanz nachkommen könne. Bis zum Jahresende 2013 waren laut FSA 32 Verfahren abgeschlossen. In zwölf Fällen seien Abmahnungen erfolgt, mit anschließender Unterlassungserklärung der Unternehmen. In 20 Fällen seien die Verfahren eingestellt worden, weil die Beanstandungen entweder unbegründet oder unzulässig waren, heißt es. Elf Verfahren waren zum 31.12.2013 noch nicht entschieden.

 

Der FSA, dem zurzeit 55 Pharmaunternehmen angehören, setzt sich nach eigenen Angaben seit seiner Gründung vor zehn Jahren für die Einhaltung ethischer Standards bei der Zusammenarbeit von Pharmabranche und deren Kooperationspartnern aus dem Gesundheitswesen ein. Um einen lauteren und transparenten Austausch aller Beteiligten zu sichern, hatte der FSA im vergangenen Jahr zudem einen Transparenzkodex verabschiedet, der die Veröffentlichung aller geldwerten Zuwendungen der Mitgliedsunternehmen  an Angehörige der Fachkreise und der medizinischen Einrichtungen festlegt. Das Bundeskartellamt hatte den Kodex im Mai als Wettbewerbsregel anerkannt. Parallel dazu ist, basierend auf einer grundlegenden Änderung beim Fachkreise-Kodex, seit dem 1. Juli dieses Jahres die Abgabe jeglicher Geschenke an Angehörige der Fachkreise verboten. Darunter fallen auch kleine Werbegeschenke wie Kugelschreiber, Schreibblöcke und ähnliches. Bei Verstößen gegen die Kodexe drohen nach FSA-Angaben Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und offene Rügen.

 

Das Selbstkontrollorgan fordert Unternehmen, Ärzteschaft, Patientenorganisationen und Medien weiterhin dazu auf, Fehlverhalten zu melden. Ein entsprechendes Beanstandungsformular ist auf der Internetsite des Vereins zu finden. Dort sind unter dem Punkt «Schiedsstelle» und «Berichterstattung» alle Unternehmen namentlich aufgeführt, denen Verstöße nachgewiesen wurden. (et)

 

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www.fs-arzneimittelindustrie.de (externer Link)

 

04.07.2014 l PZ

Foto: Fotolia/Schlierner