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Fentanyl-Pflaster: Rückgabe an Apotheken

 

Unbenutzte Fentanyl-Pflaster sollen in der Apotheke abgegeben werden. So steht es demnächst in den Fach- und Gebrauchsinformationen entsprechender Präparate, kündigte jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an. Eine entsprechende Empfehlung sprach der Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA aus. Hintergrund ist, dass es immer wieder zu unbeabsichtigter Exposition anderer Personen, insbesondere Kinder kommt.

Benutzte Pflaster sollen die Patienten mit den Klebeflächen aufeinander geklebt «sicher» entsorgen. Sie dürfen in den Hausmüll gegeben werden, allerdings sollte sichergestellt sein, dass Kinder und unbefugte Personen wie Opioid-Abhängige keinen Zugriff darauf haben. Grundsätzlich müssen Fentanyl-Pflaster vor der Anwendung für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei engerem Körperkontakt oder der gemeinsamen Nutzung eines Bettes müssen Patienten und Kontaktpersonen darauf achten, dass das Pflaster nicht unbeabsichtigt auf einer anderen Person haften bleibt. Dies kann insbesondere bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen zu lebensbedrohlichen Überdosierungen führen. Davor warnte bereits im Juni ein Rote-Hand-Brief. Tritt dieser Fall ein, muss das Pflaster sofort entfernt und medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Ist der Patient ein Kind, sollte die Applikationsstelle so ausgesucht werden, dass ein versehentliches Verschlucken verhindert wird. Die Eltern sollten das Haften des Pflasters engmaschig überprüfen. (db)

 

Lesen Sie dazu auch:
Rote-Hand-Brief: Vorsicht bei Fentanyl-Pflastern, Meldung vom 12.06.2014

 

15.07.2014 l PZ

Foto: Janssen-Cilag