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Rezept nach Online-Beratung: Bayern will Einschränkung

 

Patienten können Rezepte innerhalb der europäischen Union grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat einlösen. Das regelt eine EU-Richtlinie, die alle Mitgliedsländer bis zum 25. Oktober in nationales Recht umsetzen müssen. Bayern möchte für Deutschland nun jedoch eine Ausnahme erwirken. Dabei geht es um Rezepte, die Ärzte ausstellen, ohne den Patienten zuvor persönlich gesehen zu haben. Möglich machen das Online-Praxen wie die Ärzteplattform DrEd. Dort stellt der Arzt eine Diagnose lediglich auf Basis einer Online-Beratung via Internet. Der Patient erhält das Rezept anschließend per Post nach Hause oder es wird direkt an eine Versandapotheke übermittelt.

 

Eine solche virtuelle Behandlung verstößt in Deutschland gegen das ärztliche Berufsrecht. DrEd hat seinen Sitz allerdings in Großbritannien, Ferndiagnosen über das Internet sind dort unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Da die Bürger ihren Arzt innerhalb der EU frei wählen können, sind auch viele deutsche Patienten bei DrEd.

 

Über einen Antrag im Bundesrat will Bayern nun dafür sorgen, dass zumindest die von DrEd ausgestellten Rezepte in deutschen Apotheken nicht mehr eingelöst werden können. Änderungen in der EU-Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Rezepten sind aus Sicht des Bundeslandes zwar nicht mehr möglich – immerhin soll deren Umsetzung bereits kommenden Monat abgeschlossen sein. Bayern setzt dafür aber auf Änderungen im nationalen Arzneimittel- oder Apothekenrecht. Damit würde die europäische Richtlinie in diesem Punkt praktisch durch die Hintertür umgangen

 

Bayern zufolge erlaubt die EU-Richtlinie Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen. Einschränkungen seien demnach «zum Schutz der menschlichen Gesundheit zulässig», heißt es in der Antragsbegründung. Da mit der virtuellen Behandlung das Risiko von Fehldiagnosen steige, sei die Gesundheit der Patienten tatsächlich in Gefahr, argumentiert das Bundesland.

 

Mit dem bayerischen Antrag hat sich in der vergangenen Woche bereits der Gesundheitsausschuss im Bundesrat befasst. Da die Länder allerdings weiteren Beratungsbedarf sehen, wurde das Thema zunächst auf den 23. Oktober vertagt. Das Plenum könnte dann frühestens am 8. November über den Antrag beraten. (sch)

 

12.09.2013 l PZ

Foto: Fotolia/Krautberger