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OVG: Aus für Visavia

 

Abermals wurde der umstrittene Arzneimittelabgabeautomat Visavia von einem deutschen Gericht für unzulässig erklärt. Ein Apotheker darf Medikamente nicht aus der Ferne über ein Terminal an seine Kunden abgeben. Dies stehe im Widerspruch zum gesetzlich festgelegten Arzneimittelschutz, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Das OVG widersprach mit seinem Urteil einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mainz. Der klagende Apotheker hatte in seiner Apotheke ein Terminal installiert, mit dem er Medikamente an Kunden abgeben kann, auch wenn er gerade nicht im Geschäft ist, zum Beispiel in der Nacht. Der Apotheker kann dabei über ein Bildschirmtelefon mit dem Kunden kommunizieren. Rezepte werden eingescannt und können am Bildschirm überprüft werden. Das Verwaltungsgericht Mainz fand diese Form zulässig, wenn ein Drucker integriert werde, mit dem auf den Originalverschreibungen gesetzlich notwendige Angaben gemacht werden können. Gegen die Entscheidung des Gerichts ging das Land Rheinland-Pfalz in Berufung - mit Erfolg.

 

Das OVG hat bei einem solchen Terminal grundsätzliche Bedenken: Das Apotheken- und Arzneimittelrecht weise einen hohen Sicherheitsstandard für den Betrieb einer Apotheke aus, um eine fehlerhafte Medikamentenabgabe zu verhindern. Das Terminal trete an die Stelle einer «höchstpersönlichen» Abgabe der Arznei durch den Apotheker und senke somit diesen Standard, befand das Gericht. Derartige Abstriche bei der Arzneimittelsicherheit könne nur der Gesetzgeber vornehmen. Das OVG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

 

Seit seiner Einführung ist das vom Automatenhersteller Rowa entwickelte System Visavia in der Kritik. Zahlreiche Verfahren an deutschen Gerichten haben sich bereits mit der Frage der Zulässigkeit eines solchen Abgabeautomaten befasst. In den Urteilen wurde dabei mehrheitlich ein Verbot des Systems ausgesprochen. Apothekerkammern und Verbände halten den Automaten für generell unzulässig, auch das Bundesministerium für Gesundheit ist skeptisch.

 

31.07.2009 l PZ/dpa

Foto: Rowa