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Pharmaindustrie: Teure Arzt-Geschenke unzulässig

 

Pharmaunternehmen dürfen Ärzten keine teuren Geschenke machen. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet es, dass der Mediziner bei der Verschreibung von Medikamenten sich allein von den Interessen des Kranken leiten lässt. Dies entschied die 1. Handelskammer des Landgerichts München I in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 1 HK O 13279/07). In dem Verfahren ging es um ein Pharma-Unternehmen, das Ärzten kostenlose Informationen externer Unternehmensberater und einen um mehrere hundert Euro billigeren Wasserspender angeboten hatte. Geklagt hatte ein Verband von Arzneimittelherstellern, der sich mit der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten beschäftigt. Die Angebote der beklagten Firma hielt der Verband für unlauter. Die Ärzte würden dadurch motiviert, als Gegenleistung die Medikamente des Unternehmens zu verschreiben, lautete sein Argument. Die Pharma-Firma bestritt hingegen eine Beeinflussbarkeit der Ärzte. Außerdem gelte das Verbot von Geschenken im Heilmittelwerbegesetz nur für direkt auf das Produkt bezogene Werbung, nicht aber für reine Imagewerbung. Das Landgericht München I verbot jedoch dem Unternehmen derlei Angebote. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

08.02.2008 l dpa