1.344 Packungen Sildenafil gestohlen |
PZ |
26.01.2024 08:30 Uhr |
Neuraxpharm meldet den Diebstahl von 1.344 Packungen Sildenafil-Neuraxpharm 100 mg Filmtabletten, 12 Stück (Abbildung abweichend) / Foto: Quelle: Neuraxpharm Arzneimittel
Laut der Firma sind die Packungen aus technischen Gründen beim Verifizieren in Securpharm weiterhin als abgabefähig gekennzeichnet. »Ein Rückruf ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen«, schreibt der Hersteller.
Neuraxpharm bittet aber um erhöhte Aufmerksamkeit, da möglicherweise versucht werde, die Packungen illegal in die Vertriebskette einzuschleusen. »Apothekerinnen und Apotheker werden gebeten, sich umgehend an ihre zuständige Überwachungsbehörde zu wenden, wenn Arzneimittel der betroffenen Charge außerhalb der etablierten Lieferkette angeboten werden«.
1998 erhielt Sildenafil die US-Zulassung zur Behandlung von Männern mit erektiler Dysfunktion – und wurde als Viagra® schnell weltweit bekannt. Bei pulmonaler arterieller Hypertonie (PAH) ist Sildenafil zugelassen zur Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Jahr. Die PAH zeichnet sich durch einen Anstieg des Blutdrucks im Lungenkreislauf aus, der häufig mit einer Verengung der Lungengefäße einhergeht.
Sildenafil war der erste zugelassene selektive Hemmstoff der Phosphodiesterase Typ 5 (PDE5). Diese Isoform des Enzyms Phosphodiesterase kommt in Thrombozyten, im Schwellkörper (Corpus cavernosum) des Penis sowie in Lungengefäßen vor, in anderen Körpergeweben dagegen kaum. Die Phosphodiesterase baut cyclisches Guanosinmonophosphat (cGMP) ab, das als intrazellulärer Botenstoff stark gefäßerweiternd wirkt.
Im Schwellkörper kommt es bei sexueller Erregung zur Freisetzung von Stickstoffmonoxid (NO); dieses aktiviert die Guanylatcyclase, was wiederum einen Anstieg der cGMP-Konzentration im Cytosol bewirkt. Die daraus resultierende Gefäßerweiterung (Erektion) wird durch die Hemmung des Abbaus von cGMP verstärkt. Bei PAH werden durch die PDE5-Hemmung selektiv die Gefäße der Lunge geweitet und es kommt nur zu einer geringen Vasodilatation in der Peripherie.
In Deutschland zählen Mittel zur Behandlung der sexuellen Dysfunktion zu den Lifestylemedikamenten, die von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen sind. Viagra und seine seit 2013 verfügbaren Generika müssen daher auf Privatrezept verordnet werden. Dagegen sind Sildenafil-haltige Präparate zur Behandlung von Patienten mit PAH verordnungs- und erstattungsfähig. Den ausführlichen Steckbrief zu Sildenafil finden Sie hier.