10-Milliarden-Vergleich in Sicht? |
Bayer hofft weiterhin die Klagewelle in den USA wegen vermeintlicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat durch einen Vergleich aus der Welt zu schaffen. / Foto: Bayer AG
Doch nachdem der Auftakt zunächst vom Morgen in den Nachmittag verlegt wurde und die Anwälte hinter geschlossenen Türen verhandelten, einigten sich die Streitparteien, das Verfahren ganz zu vertagen. Ein neuer Termin wurde vom Gericht zunächst nicht angesetzt. Ziel sei es, Zeit für Vergleichsverhandlungen zu gewinnen und Ablenkungen durch Prozesse zu vermeiden, teilte Bayer in einem Statement mit. Das Unternehmen engagiere sich »konstruktiv« beim Mediationsprozess. Der Konzern machte in seiner Stellungnahme zugleich klar, dass es noch keinen Deal mit den Klägeranwälten und auch keine Gewissheit und keinen Zeitplan für eine Einigung gebe. Der Finanzdienst Bloomberg hatte am Donnerstagabend unter Berufung auf mit den Verhandlungen vertraute Personen berichtet, dass Bayer die Rechtsstreitigkeiten um angebliche Krebsgefahren von Unkrautvernichtern mit dem Wirkstoff Glyphosat möglicherweise für zehn Milliarden Euro beilegen könne.
Das Unternehmen ist in den USA mit mehr als 42.700 Klagen konfrontiert. Der als Mediator agierende Staranwalt Ken Feinberg hatte sich zuletzt »verhalten optimistisch« hinsichtlich einer raschen Lösung gezeigt. Bayer hatte sich 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto immense Rechtsrisiken ins Haus geholt. Die ersten drei US-Prozesse wegen angeblich krebserregender Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto hatte Bayer verloren und hohe Schadenersatz-Urteile kassiert. Der Konzern hat die Schuldsprüche jedoch angefochten und erhielt in einem Berufungsverfahren zuletzt Unterstützung von der US-Regierung, deren Umweltbehörde EPA das umstrittene Pflanzengift Glyphosat nicht als krebserregend einstuft. Viele Analysten erwarten, dass sich Bayer über kurz oder lang auf einen milliardenschweren Vergleich mit den zahlreichen Klägern in den USA einigt. Darauf dringen auch die zuständigen Gerichte.