Zytostatika-Apotheker fordern gesetzliche Schritte |
Ev Tebroke |
08.10.2020 14:00 Uhr |
In der Onkologie tätige Apotheken kaufen jeden Monat große Mengen hochpreisiger Arzneimittel auf Vorrat ein, um sie bei onkologischen Zubereitungen einzusetzen. / Foto: Fotolia/benicoma
Rund 3000 Apotheken sind derzeit finanziell teilweise existenzbedrohlich von der AvP-Pleite betroffen. Die Zytostatika herstellenden Offizinen müssen dabei teilweise besonders hohe Zahlungsausstände in Millionenhöhe verkraften. Denn sie rechnen regelmäßig für Zytostatika-Rezepturen sehr hochpreisige Arzneimittel ab. Ihr Dachverband VZA fordert daher eine schnelle Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsverlusten. Gleichzeitig drängt der Verband auf eine gesetzliche Anpassung im Sozialgesetzbuch (SGB V) und eine insolvenzabgesicherte Rezeptabrechnung.
»Der beste Weg, solche wirtschaftlichen Katastrophen künftig auszuschließen, führt nicht über individuelle vertragliche Nachbesserungen mit den Rechenzentren, sondern nur über eine Änderung des Sozialgesetzbuches«, betont VZA-Präsident Klaus Peterseim. Er kritisierte die in Paragraph 300 SGB V »antiquierte Regelung«, dass Apotheken zur Erfüllung ihrer Aufgaben Rechenzentren in Anspruch nehmen »können«. Laut Peterseim soll dies in eine Muss-Vorschrift geändert werden. Aufgrund des immer komplexer gewordenen Systems der Abrechnungen könnten Apotheken gar nicht mehr ohne die Dienstleister abrechnen, seien auf diese angewiesen. Zudem gelte es sicherzustellen, dass die abgerechneten Gelder »den Leistungserbringern insolvenzfest zur Verfügung stehen«.
Dies ist auch die Forderung der ABDA, wie ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer Videobotschaft betonte. Es gehe darum, regulatorisch klarzustellen, dass die Gelder, die von den Krankenkassen an die Rechenzentren fließen und an die Apotheken weitergeleitet werden, transparent auf Treuhandkonten auszuweisen und vom Vermögen des Abrechnungsunternehmens zu separieren sind, betonte Schmidt gestern im Nachgang der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags.
Bei der Ausschusssitzung am 7. Oktober ging es ausschließlich um die AvP-Pleite und mögliche Lösungsansätze. Die Politik hatte zwar keine staatlichen Hilfen in Aussicht gestellt, aber zinsfreie KfW-Kredite zugesichert, die die Apotheker beantragen könnten. Hier fordert Peterseim nun eine zügige Bearbeitung. »Eine herstellende Apotheke kann wegen der hohen Beträge, die bereits im Einkauf der einzusetzenden Arzneimittel anfallen und für die die unternehmerisch verantwortlichen Apotheker gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern in Vorleistung gegangen sind, nicht auf einen oder gar zwei Monatsumsätze warten, bis eine Insolvenzquote ermittelt worden ist«, so der VZA-Präsident.