Zyto-Apothekerschaft sieht kein Einsparvolumen |
Ev Tebroke |
21.07.2023 15:05 Uhr |
Was die Preisgestaltung betrifft, so verweist der VZA auf die sogenannte »Hilfstaxe«. Dieses Vertragswerk zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband DAV regelt die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen. Der VZA kritisiert, dieses »erfolgreiche Instrument« zur Preisgestaltung werde in dem Monitor-Beitrag »komplett ausgeblendet«.
Da in Infusionstherapien eingesetzte Fertigarzneimittel nicht der Arzneimittelpreisbindung unterliegen, können laut VZA die Einkaufspreise der in den parenteralen Zubereitungen verwendeten Fertigarzneimittel durch die herstellenden Apotheken individuell ausgehandelt werden. Der Verband betont dabei: »Das Einwerben von Einkaufsvorteilen erfolgt aber im Interesse und zugunsten der Versichertengemeinschaft. Das Erzielen günstiger Einkaufspreise wirkt sich über den Mechanismus der Hilfstaxe unmittelbar zugunsten der Krankenkassen aus.« Der Abrechnungspreis für parenterale Zubereitungen sei jeweils das Ergebnis einer »durchaus intensiven« Verhandlung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV, in der die aktuelle Rabattsituation zeitnah durch angepasste Erstattungspreise berücksichtigt werde. So sehe die Hilfstaxe in ihrer aktuellen Fassung vom 15. April 2023 mittlerweile Rabatte der Apotheken auf einzelne Substanzen von bis zu 83,7 Prozent auf Generika und 67,5 Prozent auf Biosimilars vor. »Damit werden definitiv erhebliche Einsparpotenziale zugunsten der Versichertengemeinschaft durch die Apotheken gehoben«, heißt es in der Stellungnahme.
Dass trotz der hohen Abschläge der Hilfstaxe ein Teil der Einkaufsvorteile bei der Apotheke verbleibt, ist nach Ansicht des VZA zwingend erforderlich. Der Verband hält die Herstellungspauschale für die Herstellung und Abgabe der parenteralen Zubereitungen trotz der erst kürzlich erfolgten Anhebung auf 100 Euro für zytostatikahaltige parenterale Zubereitungen für »nachweislich nicht auskömmlich«. Unter Berufung auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der REFA vom 20. August 2018 und dessen Aktualisierung vom 26. Mai 2022 fordert der VZA einen Arbeitspreis von rund 147 Euro.