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Krebsmedikamente
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Zyto-Apothekerschaft sieht kein Einsparvolumen

Ein laut Medienberichten mögliches jährliches Einsparvolumen der Krankenkassen in Höhe von 500 Millionen Euro bei der Herstellung von Infusionslösungen zur Chemotherapie weist der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken als falsch zurück. Zudem sei die Hilfstaxe eine solide Vertragsgrundlage zur Preisbildung. Die AOK sieht das anders.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 21.07.2023  15:05 Uhr

Eine halbe Milliarde Euro: Das ist die Summe, die laut einem Bericht des ARD-Magazins »Monitor« die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) pro Jahr einsparen könnte, wenn sie die Preisvorgaben für die Apotheken bei der Zytostatika-Herstellung strenger reglementiert. In dem Report, gesendet am 20. Juli 2023, kritisiert der sächsische Apotheker Robert Herold, dass Zytostatika-Rezepte teilweise mehr als 1000 Euro  pro Verordnung Gewinn bringen können. So hätten die Krankenkassen etwa im Jahr 2022 für eine Packung des Wirkstoffes Bevacizumab 1109 Euro an den Apotheker gezahlt, beim Großhandel kostete die Packung jedoch nur 360 Euro. Dies sei kein Einzelfall, so Herold, und kritisierte dies Praxis als »moralisch verwerflich«.

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) wehrt sich gegen die Vorwürfe: »Das im Bericht behauptete Einsparvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro zugunsten der Krankenkassen existiert tatsächlich nicht«, heißt es in einem gemeinsamen Statement von VZA-Präsident Klaus Peterseim und VZA-Geschäftsführerin Christiane Müller. Zwar seien dem Verband die Einkaufskonditionen der einzelnen Apotheken nicht bekannt. Aber dass die im Beitrag genannte Zahl falsch sei, ergebe sich schon aus nachfolgenden Überlegungen: »In der ambulanten onkologischen Versorgung werden jährlich Infusionstherapien mit einem Marktvolumen von insgesamt circa 2,2 Milliarden Euro hergestellt. Der weitaus größte Anteil hiervon, circa 1,73 Milliarden Euro, entfällt auf innovative patentgeschützte Arzneimittel. Circa 460 Millionen Euro an Marktvolumen entfallen auf die Gruppe der Biosimilars und Generika.« Und nur im Bereich der Biosimilars und Generika seien für die Apotheken überhaupt Rabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern realisierbar, heißt es seitens des VZA.

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