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Pharmastandort Deutschland
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Zwischen Innovationsförderung und Kostendruck

Beim »Tagesspiegel«-Fachforum Gesundheitswirtschaft diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Industrie und Versorgung über die erweiterte Standortklausel, die Finanzierung der Arzneimittelversorgung und die Reform des AMNOG.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 12.10.2026  16:25 Uhr

Diskussion um das AMNOG

Mit Blick auf das AMNOG hob Kirchhoff hervor, dass sich das System grundsätzlich bewährt habe, jedoch reformiert werden müsse, um auch künftig Innovationen und eine verlässliche Arzneimittelversorgung zu ermöglichen. Sonja Optendrenk, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), bezeichnete das AMNOG als ein »super System«, um den freien Marktzugang erhalten zu können. Es brauche jedoch eine Reform, aber die Grundsätze dieses Systems müssten erhalten bleiben.

Matthias Mieves, Mitglied im Gesundheitsausschuss der SPD-Bundestagsfraktion, beschrieb das AMNOG als Errungenschaft für Deutschland, deren Grundprinzipien inzwischen auch international Nachahmer gefunden hätten. Er betonte, dass der Nutzen neuer Arzneimittel systematisch bewertet und die Preise auf dieser Grundlage festgelegt werden sollten. Für die Reform gehe es ihm darum, dieses bewährte System weiterzuentwickeln, statt seine Grundidee infrage zu stellen. Als konkreten Ansatz nannte er den besseren Aufbau und die stärkere Nutzung von Registerdaten, um neue Evidenz zu gewinnen und Nutzenbewertungen zu verbessern. Damit sollen aus seiner Sicht neue Möglichkeiten der Datenerhebung stärker in die Arzneimittelbewertung einfließen.

Konsequentere Nutzenbewertung

Konstanze Blatt, Generalsekretärin der Deutschen Krebsgesellschaft, kritisierte die anhaltend steigenden Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung und wies darauf hin, dass insbesondere patentgeschützte Arzneimittel wesentlich zu dieser Entwicklung beitrügen. Sie bemängelte, dass die Preisverhandlungen im Rahmen des AMNOG häufig nicht ausreichend zwischen Arzneimitteln mit und ohne nachgewiesenen Zusatznutzen unterschieden. Medikamente ohne belegten Mehrwert sollten aus ihrer Sicht deshalb nicht höhere Preise erzielen als wirtschaftliche Therapiealternativen.

Zudem stellte sie die Frage, welche Preise angesichts der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit der Versichertengemeinschaft und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen angemessen sind. Sie regte an, neben einer konsequenteren Nutzenbewertung auch die Renditen der Pharmaindustrie und die gesellschaftliche Zahlungsbereitschaft kritisch zu betrachten. Als übergeordnetes Ziel formulierte sie eine finanzierbare Arzneimittelversorgung, bei der hohe Preise durch einen entsprechenden medizinischen Nutzen gerechtfertigt werden müssen. Zudem müssten mehr patientenrelevante Endpunkte betrachtet werden.

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