| Brigitte M. Gensthaler |
| 18.04.2023 14:06 Uhr |
»Patienten mit Polymedikation benötigen individuell zugeschnittene Betreuungsangebote; die gemeinsame Betreuung durch Arzt und Apotheker bringt ihnen viele Vorteile«, schlussfolgerte Overwiening aus den Daten. Wichtig sei, dass die Einnahmetreue der Patienten nachweislich verbessert wurde. »Arzt und Apotheker müssen Hand in Hand zusammenarbeiten zum Wohl kranker Menschen. Das müssen wir in die Regelversorgung bringen.« Overwienig stellte dafür drei Forderungen auf.
Punkte 1 und 2: Alle Patienten mit Polymedikation müssten Anspruch auf eine jährliche Überprüfung ihrer Gesamtmedikation haben – falls dies nicht reicht, auch auf eine kontinuierliche Betreuung durch beide Heilberufler. Dazu müsse es klare Regeln und Prozesse geben. Mit den pharmazeutischen Dienstleistungen sei »die apothekerliche Seite von ARMIN weitgehend geregelt«, nun gehe es aber um die Ärzte. Als Drittes forderte Overwiening, dass der Medikationsplan den Patienten persönlich und mündlich erklärt werden müsse. Einer der Schwerpunkte sei die Einnahmetreue.
Das Modellprojekt habe gezeigt, dass interprofessionelle Zusammenarbeit im Alltag möglich und hilfreich sei, unterstrich Overwiening. »Welche Argumente brauchen wir denn in Deutschland noch, um das Modellprojekt bundesweit umzusetzen, wenn wir das Sterblichkeitsrisiko dadurch so deutlich reduzieren und das Outcome so deutlich verbessern können?«, fragte die ABDA-Präsidentin.
Auch Dr. Annette Rommel, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, zeigte sich beeindruckt von dem ARMIN-Projekt. »Das Ergebnis ist großartig. Die Heilberufler haben es mit Herzblut in der Regelversorgung betrieben.« Wesentlich für den Erfolg sei die traditionell sehr gute Zusammenarbeit in Thüringen und Sachsen. Als einen der Stolpersteine nannte sie die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die die Software teilweise nicht angepasst hätten. Es sei »sehr traurig«, dass dieses Modellprojekt nicht nahtlos fortgeführt werde. Der Gesetzgeber müsse nun einen Rechtsrahmen für die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Regelversorgung schaffen. »Wir brauchen klar definierte Aufgaben für Ärzte und Apotheker, digitale Lösungen für den Medikationsplan und eine angemessene Honorierung dieser Zusatzleistungen.« Und mehr Vertrauen auf Bundesebene zwischen den Institutionen der Heilberufler.