Zoster-artige Läsionen nach Shingrix-Impfung |
Daniela Hüttemann |
26.06.2020 15:30 Uhr |
»Die Assoziation der Shingrix-Impfung mit dem zeitnahen Auftreten eines HZ ist überraschend, da es sich um eine rekombinante Untereinheiten-Vakzine handelt, die im Gegensatz zu einem Lebendimpfstoff nicht unmittelbar einen HZ hervorrufen kann«, kommentiert die Arzneimittelkommission. Es gebe keine gut belegte Erklärung für einen entsprechenden Pathomechanismus. Eine zufällige zeitliche Assoziation sei denkbar.
»Bei Patienten besteht nach der ersten Impfung mit Shingrix noch kein ausreichender Impfschutz, sodass sie rein zufällig kurz nach der Impfung an einem HZ erkranken können«, mutmaßen die Autoren. Bei einigen der beobachteten Hautreaktionen handle es sich möglicherweise nicht um einen HZ im Sinne einer VZV-Reaktivierung, sondern lediglich um einen Zoster-ähnlichen Hautausschlag als Reaktion auf die Impfung.
So ganz will die AkdÄ einen kausalen Zusammenhang aber nicht ausschließen und formuliert folgende Hypothese: Shingrix generiere eine hohe Zahl CD4+-T-Lymphozyten, die sich gegen das Impfantigen Glykoprotein E des Virus richten. Es sei denkbar, dass diese T-Zellen Reservoirzellen des Varizella-Zoster-Virus angreifen und Mechanismen aufheben, die deren Latenzzustand stabilisieren.
Zudem sei bekannt, dass das Virus regelmäßig subklinisch reaktiviert werde, wobei das Immunsystem das Virus schnell wieder beseitige. Wenn die Impfung zufällig in eine solche Reaktivierungsphase falle, könne das in der Vakzine enthaltene Glykoprotein E die T-Zell-vermittelte Immunabwehr gegen VZV neutralisieren und aus der subklinischen Reaktivierung ein symptomatischer HZ entstehen, schreibt die AkdÄ.
Eine klinische Studie soll nun klären, ob durch die Impfung tatsächlich das Virus reaktiviert werden kann. Das Paul-Ehrlich-Institut habe eine entsprechende Studie initiiert. Ärzte sollen Verdachtsfälle beim Auftreten von Gürtelrose oder bullösen Hautreaktion 28 Tage nach einer Shingrix-Impfung melden, fotografisch dokumentieren und eine Probe vom Bläscheninhalt, der Läsion oder Kruste entnehmen. Dadurch soll geklärt werden, ob ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung bestehen könnte oder ob es sich um zu erwartende Fälle eines unvollständigen Impfschutzes handelt, denn die gemeldeten Fälle traten bislang ja nach der ersten Immunisierung auf.