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Kleine Anfrage

Zahlung an Kassen verzögert sich

Seit April 2020 erhalten die Kassen ihr Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr pünktlich zum Ende des laufenden Monats, sondern erst bis zur Mitte des Folgemonats. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, ist der Grund für die Mindereinnahmen die Coronavirus-Pandemie.
Charlotte Kurz
12.06.2020  15:14 Uhr

Die Coronavirus-Krise kostet Geld: Einnahmeausfälle, Sonderzahlungen oder erhöhte Schutzvorrichtungen sind insbesondere im Gesundheitswesen seit Wochen an der Tagesordnung. Diese zusätzlichen Ausgaben spüren laut  Bundesregierung auch die Kassen. Über die finanzielle Situation der Kassen wollte die Linksfraktion im Bundestag Bescheid wissen. Vor allem die aktuellen Zahlungen der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds interessierten die Abgeordneten um den Parlamentarier Achim Kessler in ihrer Kleinen Anfrage.

Aufgrund der Pandemie und dadurch entstehende Entnahmen, aber auch durch stundungs- und konjunkturbedingte Mindereinnahmen hätten sich laut Bundesregierung die liquiden Mittel des Gesundheitsfonds verringert. Im Normalfall fließen die Mittel an die Kassen zu Beginn eines jeden Monats, die vollständige Auszahlung folgt dann zum Ende des laufenden Monats. Seit April 2020 fallen diese Zuweisungen allerdings niedriger aus. Die Bundesregierung verspricht aber, die Zuweisungen entsprechend der gesetzlichen Frist bis spätestens zum 15. des Folgemonats restlos auszuzahlen. Sie ist sich demnach bewusst, vor welche Herausforderungen sie die Kassen durch die verspätete Überweisung stellt. Eine Anpassung der Liquiditätsplanung der Kassen wird demnach erwartet.

10,2 Milliarden Euro in der Liquiditätsreserve

Die aktuellen Zuweisungen basieren auf der Höhe der im Oktober 2019 vom Schätzerkreis des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prognostizierten Einnahmen. Zusätzliche, krisenbedingte Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen sind laut Bundesregierung nicht vorgesehen.

Zum Stichtag, dem 15. Januar 2020, hätten sich 10,2 Milliarden Euro in der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds befunden, heißt es in der Antwort. Die Mindestreserve liegt bei rund 4,3 Milliarden Euro, dies entspricht 20 Prozent einer Monatsausgabe. Sollte trotzdem der Fall eintreten, dass der Gesundheitsfonds seine gesetzlich vorgesehenen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, springt laut Gesetz der Bund ein und leistet ein Liquiditäsdarlehen in Höhe der fehlenden Mittel. In den Fonds fließen Beiträge von Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern, den Mitgliedern der Kassen sowie ein Bundeszuschuss. 

Seit der Gesundheitsfonds im Jahr 2009 eingeführt wurde, stiegen die Liquiditätsreserven aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklungen an und blieben in den letzten Jahren bei rund 9 bis 10 Milliarden Euro stabil. Die GKV verfügt über finanzielle Reserven von insgesamt 19,8 Milliarden Euro (Stand 31. Dezember 2019). Nach Angaben der Bundesregierung verfügen alle Kassen, bis auf kleinere mit weniger als 50.000 Mitgliedern, über Finanzreserven, die deutlich oberhalb der Mindestreserve liegen.

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