Worauf man beim Fasten achten sollte |
Patienten mit chronischer Medikation sollten ihre Arzneimitteleinnahme nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker anpassen. / Foto: Getty Images/Johner Images
Viele Menschen fasten zeitweise aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen. Zu Beginn des Ramadan am 10. März weist die Apothekerkammer Niedersachsen auf einige Aspekte hin, die bestimmte Personengruppen wie Kinder, Schwangere, ältere Menschen sowie solche mit Grunderkrankungen beachten sollten und was bei der Arzneimitteleinnahme zu beachten ist. Der Ramadan beginnt dieses Jahr am Abend des 10. März und endet am Abend des 9. April.
»Kranke und ältere Menschen müssen während des Ramadan nicht fasten, genauso wenig wie Kinder vor der Pubertät, Schwangere, Stillende, Menstruierende und Reisende«, erinnert die Kammer. Sollten sie sich doch dafür entscheiden, sollten sich Personen mit Grunderkrankungen ärztlich beraten und begleiten lassen. Unter anderem Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz oder chronischer Niereninsuffizienz sollten auf das Fasten verzichten.
Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, kann sich vor Beginn des Fastens auch in der Apotheke beraten lassen. »Durch das Fasten ändert sich der Stoffwechsel, sodass der Körper oftmals anders auf die Arzneimittel reagiert«, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen. Eine gewohnte Dosierung könne dann auf einmal viel zu hoch sein und gesundheitliche Probleme verursachen. Beispielsweise sollten Diuretika in angepasster Dosis eingenommen werden, um Dehydration zu vermeiden. Eine Dosisanpassung darf allerdings nicht in Eigenregie durchgeführt werden, sondern muss mit dem Arzt besprochen werden. Auch andere Medikamente könnten nach ärztlicher Entscheidung während des Fastens unter Umständen geringer dosiert werden, zum Beispiel Arzneimittel, die Komplikationen und Gesundheitsrisiken bei Erkrankungen durch Übergewicht verringern.
»Die Zeiten zur Einnahme von Medikamenten dürfen nur sorgfältig und sehr individuell verschoben werden«, ist ein weiterer Punkt, den die Apothekerkammer nennt – allerdings nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker. Beispielsweise könnten Patienten orale Schilddrüsenmedikamente einige Stunden früher als gewohnt einnehmen. Unter Umständen lässt sich das Dosierintervall ausweiten oder auf ein retardiertes Präparat wechseln.
Generell erfordert der Ramadan einen Verzicht auf orale Arzneimittel, aber auch auf Nasentropfen und Zäpfchen während des Tages, informiert die Kammer. Inhalativa, Augentropfen und Topika wie Salben seien dagegen erlaubt. Die Kammer betont: »Betroffene sollten auf keinen Fall eigenmächtig auf ihre Medikamente verzichten und sich so in Gefahr bringen. Apothekerinnen und Apotheker unterstützen Betroffene mit individuellen Lösungen, um Risiken zu minimieren.«