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Überwachung

Worauf der Pharmazierat bei Cannabis in der Apotheke achtet

Für viele Apotheken ist es seit knapp drei Jahren gängige Praxis, für andere immer noch die Ausnahme: Der Umgang mit Medizinalcannabis. Pharmazierätin Grit Spading erklärte bei einer Fortbildung in Hamburg, worauf Apotheken achten müssen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 19.02.2020  15:10 Uhr

Auf die richtige Verpackung achten

Spading erinnerte auch daran, dass die Auswahl geeigneter Verpackungsmaterialien wesentlicher Bestandteil der Rezepturplanung ist und auch diese geprüft werden müssen. Auch bei Primärpackmitteln aus einem Herstellkit müsse ein Soll-Ist-Abgleich zwischen dem Analysenzertifikat und der Monographie erfolgen. »Sie dürfen auf keinen Fall die Blüten in ihrer Originalverpackung einfach an den Patienten weiterreichen«, so Spading. Die leeren Dosen würden zu kriminellen Zwecken in Online-Kleinanzeigen-Portalen gehandelt.

Vor der Verarbeitung sollten Cannabisblüten gekühlt werden, damit sie weniger stauben und haften beim Zerkleinern, was am besten mit einer speziellen Kräutermühle (»Grinder«) geht. Falls keine Einzeldosen abgeteilt werden, sollte man dem Patienten einen antistatischen Dosierlöffel anbieten, allerdings zahlen die Krankenkassen solche Hilfsmittel nicht.

In der Apotheke muss auch eine Gefährdungsbeurteilung für Cannabis-haltige Rezepturen erfolgen. Dabei könne man sich an den Rezepturstandards 19 und 23 (Umfüllen beziehungsweise Verreiben fester Nicht-CMR-Stoffe) orientieren. Für Cannabisblüten gebe es keine Sicherheitsdatenblätter. Bei der Ermittlung des Gefährdungspotenzials könne man sich auf Angaben der Monosubstanzen Dronabinol (THC) und CBD beziehen. Es sei keine starke Exposition anzunehmen, da zum Freiwerden der Substanzen Wärme benötigt wird.

Cannabis fachgerecht entsorgen und Missbrauch vorbeugen

Zugegeben, der Fall wird selten vorkommen: Gibt jedoch ein Patient ungebrauchte Cannabisblüten zur Entsorgung zurück, empfiehlt die Pharmazierätin folgende Vorgehensweise: »Zerkleinern Sie die Blüten, mischen Sie sie mit Kaffee- oder Teesatz, wickeln Sie das Ganze in neutrales Papier und geben Sie es kurz vor der Abholung in den Restmüll. Alternativ können Sie die zerkleinerten Blüten mit etwas Schwefelsäure versetzen, in Zellstoff oder eine Windel packen und ebenfalls in den Restmüll geben.«

Spading erinnerte daran, dass es unter die Therapiefreiheit des Arztes falle, dass er einem Patienten auch unverändertes Cannabis verordnen darf. »Wenn Ihnen aber nicht ganz klar ist, ob der Arzt das wirklich so wollte oder Sie einen Missbrauch befürchten, halten Sie besser Rücksprache vor der Abgabe«, rät die Apothekerin.

Konsumerfahrung könne man im Gespräch unter anderem an bestimmten Begriffen wie »Tip« für Filter, »Pape« für Zigarettenpapier und »Grinder« für die Mühle erkennen oder wenn sich der Patient beschwert, dass sein Präparat nicht gut brennen würde. Von Joints sei aus pharmazeutischer Sicht abzuraten, neben den Toxinen aus dem Tabak sei hier auch zu bedenken, dass sich die freigesetzte Wirkstoffmenge deutlich schlechter steuern lässt als beim Verdampfen.

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