Wo bleiben die Medikamente gegen Long Covid? |
Daniela Hüttemann |
16.10.2025 18:00 Uhr |
Es ist ein steiniger Weg zur Diagnose Post Covid, ob mit oder ohne ME/CFS. Noch schwieriger ist es für die Patienten, eine für sie passende Therapie zu finden und diese auch noch erstattet zu bekommen. / © Getty Images/kieferpix
Fachsprachlich spricht man von Long Covid, wenn Symptome einer akuten Corona-Infektion länger als vier Wochen bis zu drei Monaten bestehen. Halten sie noch länger an, spricht man von Post Covid. Gebräuchlicher ist jedoch auch hier der Begriff Long Covid. Zu den vielfältigen Ausprägungen gehören vor allem Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit, Kopfschmerzen, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit, anhaltende Geruchs- und Geschmacksstörungen, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme (»Brain Fog«) sowie depressive Symptome, Angst- und Schlafstörungen.
Eine extreme Ausprägung mit starker körperlicher und psychischer Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Schmerzen und weiteren Symptomen ist ME/CFS. Die Abkürzung steht für Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom. Es kann nach viralen Infektionen wie einer Grippe oder Covid-19 auftreten. Bekannt, aber wenig erforscht war ME/CFS schon vor der Corona-Pandemie.
Im September vergangenen Jahres veröffentlichte die Expertengruppe Long Covid am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstmals einen Therapie-Kompass mit Empfehlungen zur symptomorientierten Arzneimitteltherapie im Rahmen des In-Label-Use. Darin finden sich unter anderem Therapieempfehlungen bei Angstzuständen, Depressionen und Schmerzen, nicht aber ME/CFS.
Seit Ende 2023 arbeitet die Expertengruppe zudem an einer Liste von Arzneistoffen, die bei Post Covid auch außerhalb der Zulassung verwendet und erstattet werden können. Erste positive Empfehlungen legte die Gruppe in diesem Mai vor. Nach einer Kommentierungsphase sollte diese (überschaubare) Liste voraussichtlich im September finalisiert und an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Empfehlung zur Beschlussfassung weitergeleitet werden. Neben der Erstattungsfähigkeit zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung soll auch die Haftungsübernahme der Pharmaunternehmen geklärt werden. Die Liste positiver Empfehlung umfasste zuletzt nur fünf Positionen:
Auf Nachfrage teilte das BfArM der Pharmazeutischen Zeitung mit, dass die Finalisierungsphase »nahezu abgeschlossen« sei. Die Übermittlung an den G-BA soll noch im Oktober erfolgen. »Im nächsten Schritt wird dort der zuständige Unterausschuss Arzneimittel – auf Grundlage dieser wissenschaftlichen Ausarbeitungen – für jeden einzelnen Wirkstoff entscheiden, ob der darin enthaltenen Empfehlung der Expertengruppe für die Anwendung im Off-Label-Use bei Long Covid gefolgt werden kann«, so die Arzneimittelbehörde. »Mit einem entsprechenden Beschluss nimmt der G-BA den Wirkstoff dann in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie auf. Je nach Ergebnis der Empfehlungen der Expertengruppe wird der Wirkstoff hier als im Off-Label-Use ›verordnungsfähig‹ (Teil A der Anlage) oder als ›nicht verordnungsfähig‹ (Teil B) eingestuft.«