»Wir wollen liefern, aber nicht ausgeliefert sein« |
Daniela Hüttemann |
31.03.2022 10:30 Uhr |
Bislang müssen sich die Kurierdienste noch auf OTC, Schönheits- und Gesundheitsprodukte beschränken. Dafür zahlen die Apotheken einen prozentualen Anteil, während der Service für die Kunden kostenlos ist. Sobald das E-Rezept zur breiten Anwendung kommt, wollen die Lieferdienste auch verschreibungspflichtige Medikamente überbringen. Dafür sollen die Apotheken aus regulatorischen Gründen eine Pauschale zahlen. Gemeint sei die Arzneimittelpreisverordnung mit Festpreisen für Rx-Arzneimittel und das apothekengesetzliche Verbot der umsatzabhängigen Absprachen.
Rechtlich sei die Vergütung für die Auslieferung von Rx-Medikamenten durch die Botendienste noch umstritten, sagt juristische Kammergeschäftsführerin Dr. Marion Eickhoff. Sie fürchte jedoch, dass die Anbieter Wege finden könnten, um rechtliche Hürden zu umschiffen. »Letztlich wollen sie nur Geld machen und das ist für den Berufsstand gefährlich«, warnt die Juristin die Apotheker. »Wir haben es in der Hand, ob wir solch ein Geschäftsgebahren unterstützen«, ergänzt die Kammerpräsidentin. Ähnlich hatte sich zuletzt auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening geäußert.
Apotheken sollten sich gut überlegen, ob sie sich solchen Angeboten anschließen. »Wenn Apotheken neue Aufgaben nur meistern können, indem sie Dritte beauftragen, setzen sie sich selbst aufs Spiel«, warnt Burs. »Die Apotheke macht mit ihrer Arbeit und ihrem Geld einen neuen Türöffner groß, der bald die Regeln und Preise diktieren kann.« Burs fordert dagegen einen vergüteten Botendienst durch die Apotheken vor Ort selbst, wie es sich in der Pandemie bewährt habe. Es brauche Lösungen aus dem Berufsstand für den Berufsstand. Sie verwies auf die gemeinsame Stärke und das Verbändeportal mein-apothekenportal.de.
»Wir haben in den vergangenen zwei Jahren gezeigt, was in uns steckt, dass wir Probleme lösen, statt Probleme zu schaffen«, betont Burs. Diese selbstbewusste Haltung gelte es aufrecht zu erhalten und auch gegenüber Politik und Krankenkassen zu vertreten, sei es bei den Verhandlungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen, der Botendienstvergütung oder der Verstetigungen von Bürokratieerleichterungen, zum Beispiel bei der Bedienung von Rabattverträgen. Leitplanke sei dabei das im Januar 2022 aktualisierte Perspektivpapier »Apotheke 2030«.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.