»Wir wollen keine Lauterbach-Filialen« |
In Sachen Notdienst-Regelung wird der 1. Januar 2024 ein Zäsurpunkt. Ab dem kommenden Jahr ändert sich nun die Richtlinie für die Dienstbereitschaft. Seit annähernd zwei Jahren erarbeitete die Kammer konkrete Überlegungen, wie die Dienstbereitschaft flächendeckend reformiert werden kann, um einerseits die Apotheker zu entlasten und andererseits die Bevölkerung nicht über Gebühr zu belasten. Die Delegierten diskutierten ausführlich über die sich ergebenden Änderungen, inklusive Tauschapotheken oder Gerechtigkeit per Mehrjahresalgorithmus.
Mit dem Einvernehmen des zuständigen Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wird sich ab Januar 2024 die Entfernung zwischen zwei dienstbereiten Apotheken von 20 auf 25 Kilometer erhöhen. Gleichzeitig erfolgt die Umstellung auf ein digitales System, das Geodaten basiert die Apotheken zur Dienstbereitschaft einteilt. Beides wird dazu führen, dass vor allem derzeit stark belastete Apotheken eine spürbare Entlastung erfahren werden. »So kommen Apotheken, die 180 Dienste pro Jahr absolvieren mussten, auf unter 40 Notdienste jährlich herunter«, so Funke.