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Kammerversammlung Hessen

»Wir meistern auch unvorstellbare Umstände«

In der gestrigen Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen war trotz gewaltiger Herausforderungen in ungewissen Zeiten eine überwiegend positive Stimmung wahrzunehmen. Hinsichtlich ihrer bekannt kritischen Einstellung der ABDA gegenüber blieben sich die hessischen Kammervertreter hingegen treu.
Theo Dingermann
25.06.2020  09:56 Uhr
»Wir meistern auch unvorstellbare Umstände«

Der positiven Stimmung zuträglich war sicherlich das »kalkulierte Wagnis«, die Delegiertenversammlung in Form eines Präsenzmeetings abzuhalten. Das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes ist heutzutage apothekerliche Routine und der angemietete Festsaal eines großen Frankfurter Hotels erlaubte es, Abstände komfortabel einzuhalten.

Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse »sind geordnet«. So lautete zumindest das testierte Ergebnis der Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 von Kammer und Versorgungswerk. Mit dem Rückenwind dieser Entlastung wurden dann auch zügig notwendige Änderungen der Beitragsordnung beschlossen. Diese unangenehme Übung ließ sich nicht mehr aufschieben, unter anderem auch als Konsequenz einer 10-prozentigen Beitragssenkung für Apothekenleiter im Jahre 2010. Gut begründet und souverän erläutert war die Zustimmung der Delegierten am Ende überwältigend.

Begründeter Stolz

Was die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken vor Ort in den vergangenen Monaten zu bewältigen hatten, war bis dahin »unvorstellbar«. Mit diesen Worten begann Präsidentin Ursula Funke ihren Bericht. »Wir waren immer für die Menschen da – eine riesige Herausforderung und eine kaum ausreichend anzuerkennende Leistung«, so ihr positives Fazit. Während andere noch nach Pandemieplänen suchten, hatten die Apotheken bereits zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kunden und Patienten individuelle, an die jeweilige Apotheke angepasst Maßnahmen entworfen und umgesetzt.

Diese Spontanität und die daraus resultierenden Ergebnisse blieben nicht unbemerkt und wurden belohnt. Klug lanciert und sicherlich auch beeindruckt durch die Vorleistungen der Apotheker übernahm das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine von der ABDA erarbeitete Liste von Vorschlägen, die sich dann in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wiederfand. Hier gilt der Dank der ABDA, die diese Aktion vorbildlich vorbereitet hatte, erkannte die Kammerpräsidentin an.

Und wieder »lieferten« die Apotheken. Stets waren mehr als 99  Prozent der Apotheken betriebsbereit und über die ganze Zeit der Ausnahmesituation wurden die Patienten pharmazeutisch kompetent versorgt, auch weil teils schikanöse Hindernisse im apothekerlichen Normalbetrieb zumindest zeitweise außer Kraft gesetzt waren.

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