Wie wirkt sich die Apothekenreform auf die Patientensicherheit aus? |
Daniela Hüttemann |
17.09.2025 18:00 Uhr |
Den »schwarzen Tag« wollte ABDA-Präsident Thomas Preis aufhellen und bewertete die Vorschläge sogar als Fortschritt für die Patientensicherheit. Er betonte: »Die Verordnung muss dem Arzt vorbehalten bleiben. Auch die Verschreibungspflicht darf nicht ausgehebelt werden. Wenn Apotheker im Einzelfall auf Antibiotika zurückgreifen müssen, dann muss das Antibiotikum zuvor rechtlich als rezeptfrei eingestuft werden.«
Die Apotheken könnten die Arzt- und Notfallpraxen mit mehr Kompetenzen und Möglichkeiten entlasten. »Die neuen Aufgaben der Apotheken sind medizinisch und pharmazeutisch sicher, wenn sie sich aus der elektronischen Patientenakte ableiten lassen und dort dokumentiert werden.« Die Patientensicherheit sei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Preis und auch viele der Apothekerinnen und Apotheker im Publikum gaben Beispiele aus der Realität, wenn sie teils schlecht mobile Patienten für Stunden in die teils weit entfernte Notfallambulanz schicken müssten oder die Patienten dann ankündigten, ihr Medikament eben bis zum nächsten Montag pausieren zu müssen.
Hier räumte Steiner ein, in so einem Fall könne man es sich vorstellen, Apotheker müssten aber den gleichen Wirkstoff abgeben. Zugleich drehte die KBV-Vertreterin gleich den Spieß wieder um und fragte, warum nicht Notfallpraxen selbst Medikamente abgeben dürfen sollten oder Rezeptautomaten aufstellen können. Auch, dass Apotheker impfen dürfen und dies nun sogar ausgeweitet werden soll, stieß bei der Ärztin auf Widerstand.
Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), tat sich nach eigener Aussage schwer mit dem Ansatz, Zuständigkeiten und Aufgaben der Heilberufler zu vermischen. Ihm war wichtig, keine Doppelstrukturen zu schaffen und die Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten. Wenn die Apotheken erweiterte Möglichkeiten zur Abgabe bekommen, müssten diese neue Regelungen finanziell evaluiert werden.
Zugleich hatte er den gut gefüllte pDL-Topf im Blick, aus dem das BMG nun Geld nehmen will, um den Nacht- und Notdienst besser zu vergüten. Ruiss hatte eine andere Idee: Das Geld dürfe dort nicht herumliegen, sondern solle an die Patienten zurückfließen. Hier äußerte ABDA-Präsident Thomas Preis Bedenken, dass die Hälfte dann wohl in die Verwaltung der Krankenkassen versanden.
Preis erinnerte daran, dass die pDL »bei absolut schlechten Rahmenbedingungen bei miserabler finanzieller Lage, Personalmangel und der schlimmsten Phase der Lieferengpässe« eingeführt worden seien. Die Apotheken bräuchten einfach noch mehr Zeit für die Implementierung. Dabei hätten die pDL im letzten Jahr deutlich an Fahrt aufgenommen.
Es war Patientenvertreterin Härter, die immer wieder daran erinnerte, nicht die eigenen Interessen der Berufsgruppen, sondern das Patientenwohl in den Mittelpunkt zu stellen. Sie habe weiterhin Vertrauen, dass die beiden Berufe gemeinsam gut dafür zusammenarbeiten können. Impfen in der Apotheke habe sie übrigens schon selbst genutzt und begrüßte diese Möglichkeit.