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Gastbeitrag der Pharmazieräte

Wie sollen Apotheken Gefahrstoffe ordnungsgemäß entsorgen?

Pikrinsäure, Weißer Phosphor oder sogar radioaktive Salze: Die Entsorgung überalterter Chemikalien und Reagenzien ist bei Inspektionen in der Apotheke immer wieder ein Thema, insbesondere in Apotheken, die seit mehreren Generationen betrieben werden. Nicht selten stehen dort noch Chemikalien, die nach den Bestimmungen des DAB 6 vorgeschrieben waren.
AutorKontaktUte Stapel
AutorKontaktChristian Bauer
Datum 16.11.2020  12:30 Uhr

Gefahrstoffe nicht mit dem eigenen Auto entsorgen

Nicht selten wollen die Apothekeninhaber diese Chemikalien dann selbst im eigenen Kfz zur Entsorgung zu einem Unternehmen bringen, was nach den Vorschriften des Gefahrgut-Transportes (Gefahrgut-Beförderungsgesetz, GGBefG) nicht zulässig ist beziehungsweise mit zahlreichen Auflagen verbunden wäre. Die komplexen Gefahrgut-Vorschriften für den Straßenverkehr (zum Beispiel Zusammenpackverbote) und ein spezieller Versicherungsschutz für Abfall- und Gefahrgut-Transporte sind zu beachten.

Es sind besondere Verpackungen, spezielle inerte Füllstoffe und Gefahrgut-Kennzeichnungen zu verwenden. Eine andere Variante ist, dass Mitarbeiter mit kleinen Mengen zu den Entsorgungsmobilen der Städte / Kreise geschickt werden – oft mit Privat-PKW. Auch dies ist grundsätzlich nicht zulässig!

Noch problematischer wird dies, wenn dabei explosive Stoffe nicht ordnungsgemäß transportiert werden. Hier kann es sehr schnell zu einer Anzeige kommen, mit der Folge eines Strafverfahrens. Es sind Fälle bekannt, bei denen sich Apothekenleiter und/oder -mitarbeiter wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffrecht, gegen das Gefahrgut-Beförderungsgesetz und/oder gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verantworten mussten. Und es ist sehr fraglich, ob der Transport von problematischen Gefahrstoffen = Gefahrguttransport und gefährlichen Abfällen von einer Personen- oder Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Abfälle, die aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen stammen, von der Entsorgung ausschließen, sodass die Apothekenleiter selbst für die sachgerechte Beseitigung der in ihrem Betrieb anfallenden Chemikalien sorgen müssen.

Was ist also zu tun?

Bei der Entsorgung der Altchemikalien könnte man wie folgt vorgehen:

  • Es ist ein geeigneter zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das »Sammeln und Befördern von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen« zu finden.
  • Es gibt einige, auch bundesweit tätige Firmen, die sich auf die Entsorgung von Chemikalien und Reagenzien aus Apotheken spezialisiert haben und die vorab auf Anfrage ein Angebot erstellen. Deren Fachleute sortieren und verpacken die Chemikalien vor Ort nach den geltenden Abfall- und Gefahrgut-rechtlichen Vorgaben in spezielle Behälter, klassifizieren diese und bereiten die richtige Deklaration vor, führen den Abfall-/Gefahrgut-Transport mit entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen durch und übergeben den Sonderabfall an dafür zugelassene spezielle Hochtemperatur-Verbrennungsanlagen. Diese ordnungsgemäße Entsorgung wird in der Regel nach Terminvereinbarung durchgeführt. 
  • Diese zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe findet man in Suchmaschinen wie Google bei der Eingabe von Stichworten wie »Bundesweite Entsorgung von Laborchemikalien«, »Apothekenentsorgung« oder auch in Anzeigen in den Fachzeitschriften.
  • Die Nachfrage bei der kommunalen Abfallberatung bringt oft nicht den gewünschten Erfolg, da die Entsorgung gewerblich anfallender Chemikalien über einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger meist nicht möglich ist, da nur Sondermüll aus Privathaushalten angenommen wird. Zudem stellt sich natürlich die Frage des sachgerechten Transports.
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung: Die Entsorgung sollte über einen Entsorgungsnachweis des Fachbetriebes, zum Beispiel einen abfallrechtlichen Übernahmeschein, dokumentiert werden. Dieser dient der Apotheke auch zum Beleg der ordnungsgemäßen Entsorgung gegenüber den Aufsichtsbehörden.

In einigen Kammerbereichen wurden vom Apothekerverband für seine Mitglieder Sonderkonditionen über eine bestimmte Schadstoffentsorgung vereinbart; dies sollte vorab beim Verband erfragt werden. Auch führen manche Verbände Entsorgungsaktionen durch. Und auch die Pharmazieräte und Amtsapotheker stehen gerne beratend zur Verfügung.

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