Wie sollen Apotheken Gefahrstoffe ordnungsgemäß entsorgen? |
Nicht selten wollen die Apothekeninhaber diese Chemikalien dann selbst im eigenen Kfz zur Entsorgung zu einem Unternehmen bringen, was nach den Vorschriften des Gefahrgut-Transportes (Gefahrgut-Beförderungsgesetz, GGBefG) nicht zulässig ist beziehungsweise mit zahlreichen Auflagen verbunden wäre. Die komplexen Gefahrgut-Vorschriften für den Straßenverkehr (zum Beispiel Zusammenpackverbote) und ein spezieller Versicherungsschutz für Abfall- und Gefahrgut-Transporte sind zu beachten.
Explosive Altchemikalien dürfen nicht im eigenen Auto zur Entsorgung gebracht werden. / Foto: AGS Nord GmbH
Es sind besondere Verpackungen, spezielle inerte Füllstoffe und Gefahrgut-Kennzeichnungen zu verwenden. Eine andere Variante ist, dass Mitarbeiter mit kleinen Mengen zu den Entsorgungsmobilen der Städte / Kreise geschickt werden – oft mit Privat-PKW. Auch dies ist grundsätzlich nicht zulässig!
Noch problematischer wird dies, wenn dabei explosive Stoffe nicht ordnungsgemäß transportiert werden. Hier kann es sehr schnell zu einer Anzeige kommen, mit der Folge eines Strafverfahrens. Es sind Fälle bekannt, bei denen sich Apothekenleiter und/oder -mitarbeiter wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffrecht, gegen das Gefahrgut-Beförderungsgesetz und/oder gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verantworten mussten. Und es ist sehr fraglich, ob der Transport von problematischen Gefahrstoffen = Gefahrguttransport und gefährlichen Abfällen von einer Personen- oder Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Abfälle, die aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen stammen, von der Entsorgung ausschließen, sodass die Apothekenleiter selbst für die sachgerechte Beseitigung der in ihrem Betrieb anfallenden Chemikalien sorgen müssen.
Bei der Entsorgung der Altchemikalien könnte man wie folgt vorgehen:
In einigen Kammerbereichen wurden vom Apothekerverband für seine Mitglieder Sonderkonditionen über eine bestimmte Schadstoffentsorgung vereinbart; dies sollte vorab beim Verband erfragt werden. Auch führen manche Verbände Entsorgungsaktionen durch. Und auch die Pharmazieräte und Amtsapotheker stehen gerne beratend zur Verfügung.