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Gastbeitrag der Pharmazieräte

Wie sollen Apotheken Gefahrstoffe ordnungsgemäß entsorgen?

Pikrinsäure, Weißer Phosphor oder sogar radioaktive Salze: Die Entsorgung überalterter Chemikalien und Reagenzien ist bei Inspektionen in der Apotheke immer wieder ein Thema, insbesondere in Apotheken, die seit mehreren Generationen betrieben werden. Nicht selten stehen dort noch Chemikalien, die nach den Bestimmungen des DAB 6 vorgeschrieben waren.
AutorKontaktUte Stapel
AutorKontaktChristian Bauer
Datum 16.11.2020  12:30 Uhr
Wie sollen Apotheken Gefahrstoffe ordnungsgemäß entsorgen?

Weißer Phosphor zum Beispiel wird weiterhin oft in verschlossenen Schränken in der Apotheke gelagert oder auch aufgrund der Gefährlichkeit außerhalb der Apothekenräume, in nicht sachgerechten Lagerstätten, in privaten Kellern oder auch Garagen. Explosive Stoffe wie Pikrinsäure, Dinitrophenylhydrazin, Dichlorchinonchlorimid, Nitroglycerin-Lösung und radioaktive Uranylsalze oder CMR-Stoffe sind nur einige weitere Beispiele, die vorgefunden werden. Ätzende Säuren wie Salpetersäure, Phosphorsäure oder die hochgiftige Flusssäure lagern in zerbrechlichen Gefäßen in irgendwelchen Ecken. Die Lagergefäße befinden sich aufgrund des Alters und der Aggressivität der Stoffe in einem erbärmlichen = hochgefährlichen Zustand, berichten Pharmazieräte.

Apotheken sortieren oftmals aus unterschiedlichen Gründen vermehrt Reagenzien aus, bedingt durch andere oder neue Prüfverfahren oder auch aufgrund der Schließung von Filialbetrieben. Zudem sind Reagenzien nicht mehr in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vorgeschrieben. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass auf Flohmärkten alte Reagenziensätze aus Apotheken angeboten worden sein sollen. So konnten gefährliche Chemikalien in Laienhand gelangen. Einige Apothekenleiter lassen die Reagenzien nach Schließung des Betriebes in den Räumlichkeiten zurück. Die Hauseigentümer entsorgen diese dann teilweise extrem entzündlichen, explosiven oder gefährlichen Stoffe ohne weitere Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen.

Die Aufsichtsbehörden können nur eine ordnungsgemäße Entsorgung der sich in den Betriebsräumen befindlichen Chemikalien und Reagenzien anmahnen. Die irgendwo in den Privaträumen, Kellerräumen, Garagen, Dachböden oder Schuppen gelagerten Problem-Chemikalien bekommen die Aufsichtsbehörden nicht zu sehen. Und es soll Apotheken geben, die bei Eintreffen der Revisionsankündigung schnell noch diese Chemikalien in nicht zur Apotheke gehörige Räume verlagern.

Die eventuell zur Entsorgung beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen werden dann gebeten, die Gefahrstoffe und Chemikalien aus diesen »Abstellräumen« zu holen und setzen sich dabei einer hohen Selbstgefährdung aus (siehe Fotos). Nach Aussage von Fachfirmen hat diese fragwürdige Praxis über die Jahre zugenommen.

Fakt ist: Der Apothekenleiter ist und bleibt für die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung im Betrieb vorhandener Chemikalien verantwortlich, auch über die Schließung seiner Apotheke hinaus. Der Apotheker muss die nicht mehr benötigten Chemikalien sachgerecht entsorgen. Er haftet auch dafür.

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