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CAR-T-Zellen

Wie sich Krankenhausapotheker in die Therapie einbringen

In Deutschland sind mit Kymriah® und Yescarta® zwei CAR-T-Zelltherapien zugelassen. Ihre Anwendung ist ausschließlich in spezialisierten Zentren erlaubt. Krankenhausapotheker sind in den Prozess eng involviert.
Kerstin A. Gräfe
07.05.2021  15:30 Uhr

Chemo, Nebenwirkungsmanagement und Pharmakovigilanz

Vor der Applikation erhält der Patient eine lymphodepletierende Chemotherapie, in der Regel eine Kombination aus Cyclophosphamid und Fludarabin. »Hier kommt nun wieder die Apotheke ins Spiel«, so die Referentin. Wichtig für das Medikationsmanagement auf Station sei zudem, dass der Abstand zwischen Lymphodepletion und Gabe der T-Zellen genau eingehalten und eine entsprechende Prämedikation gegeben wird. »Ganz entscheidend ist, dass der Patient kurz vor der Gabe der T-Zellen keine Glucocorticoide bekommt, da diese auf die T-Lymphozyten toxisch wirken«, betonte die Krankenhausapothekerin.

Auch beim Nebenwirkungsmanagement bringe sich die Apotheke ein. Eine gefürchtete unerwünschte Wirkung einer CAR-T-Zelltherapie sei unter anderem das Zytokin-Releasing-Syndrom, das ab Grad 2 mit Tocilizumab behandelt werde. Hier könne die Apotheke für die gängigen Gewichtsklassen Dosisbeispiele vorbereiten, damit sich die Ärzte im Akutfall nicht die Dosierungen aus den Fachinformationen heraussuchen müssen.

Nicht zuletzt ist die Apotheke bei der Pharmakovigilanz involviert. Auch im Blaue-Hand-Material von Kymriah sei ein Hinweis zum Melden von Nebenwirkungen vorhanden. Des Weiteren sei die Aufnahme von mit CAR-T-Zellen behandelten Patienten in Registern von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.

»Zukünftig werden sich zu den CAR-T-Zelltherapien noch weitere zelluläre Gentherapeutika gesellen«, ist sich Langebrake sicher. Sie verwies auf allogene-CAR-T-Zelltherapien, TRUCKs und CAR-NK-Zelltherapien.

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