| Alexander Müller |
| 10.03.2026 12:00 Uhr |
Neben dem Packungsfixum erhalten die Apotheken eine prozentuale Marge, die vor allem für die Vorfinanzierung wichtig ist. / © Imago images/Future Image
Die Apothekerschaft soll künftig mit den Krankenkassen direkt über ihr Honorar verhandeln. Und zwar nicht nur über das Fixum, sondern auch über den variablen Teil von derzeit 3 Prozent. Die Reform vom Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht die Schaffung eines neuen § 3a »Vergütungsverhandlung« in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vor.
Die ABDA ist dagegen, dass der prozentuale Zuschlag als weitere Variable Gegenstand der Verhandlungen wird, da dies Verhandlungen verkompliziere. Es handelt sich um diejenige Vergütungskomponente, die grundsätzlich die Kosten mit Warenbezug decken soll. »Hier nehmen wir keine Veränderungen an den Rahmenbedingungen, insbesondere den Kosten der Vorfinanzierung, wahr, die ein regelmäßiges Verhandeln erfordern«, heißt es in der Stellungnahme der ABDA.
Die Kassen streben dagegen seit Längerem eine Senkung des prozentualen Zuschlags an und wollen überdies den Höchstbetrag deckeln – analog zur Marge der Großhändler. Deren prozentualer Zuschlag von 3,15 Prozent ist bei 37,80 Euro gedeckelt. Entsprechend steigt das Honorar der Großhändler ab einem Herstellerabgabepreis von 1200 Euro nicht weiter an – was bei sehr teuren Therapien Probleme der Vorfinanzierung mit sich bringt.
Die Kassen verweisen selbst gern auf den Anstieg extrem hochpreisiger Arzneimittel. Die Hersteller halten dagegen, der Verweis auf den Durchschnittspreis sei irreführend, da besonders hochpreisige Therapien nur bei sehr kleinen Patientengruppen zum Einsatz kämen.
Dazu kommt, dass in der nächsten Zeit mehrere hochpreisige Therapien aus dem Patentschutz laufen oder sogar schon gelaufen sind. Der Gerinnungshemmer Xarelto (Rivaroxaban) von Bayer hat eine Umsatzgröße von rund 800 Millionen Euro. Mit dem Auslaufen des Patentschutzes im Sommer 2025 kamen Generika auf den Markt und die Kassen konnten Rabattverträge schließen. Zwar sind die Verträge geheim, Preisnachlässe von über 90 Prozent sind aber keine Seltenheit.
Stelara (Ustekinumab) ist das zweite große Präparat, das in der jüngeren Vergangenheit aus dem Patentschutz gelaufen ist, ebenfalls im Bereich von 800 Millionen Euro GKV-Ausgaben. Seit dem Patentablauf wurden Open-House-Verträge mit Rabattgrößen um die 80 Prozent vereinbart.
Und in den kommenden Jahren stehen viele weitere sogenannte Hochpreiser vor dem Eintritt der generischen Konkurrenz. Zwar wird der jeweils konkrete Zeitpunkt des Patentablaufs vom Hersteller streng geheim gehalten, aber aus Zulassung und Markteintritt lassen sich durchaus Rückschlüsse ziehen.
Das Marktforschungsunternehmen IQVIA schätzt, dass bis 2030 Präparate mit einem weltweiten Umsatz von kumuliert 15,8 Milliarden Euro aus dem Patentschutz fallen, allein in diesem Jahr wären demnach knapp 3,8 Milliarden Euro Umsatz von Generikakonkurrenz »betroffen«, 2028 sogar fast 4,1 Milliarden Euro.
Zu Arzneimitteln, die bis 2030 vor dem Patentablauf stehen, zählen Entyvio (Vedolizumab), Forxiga (Dapagliflozin), Jardiance (Empagliflozin), Tremfya (Guselkumab), Eliquis (Apixaban), Lixiana (Edoxaban), Vyndaqel (Tafamidis), Entresto (Sacubitril/Valsartan), Opdivo (Nivolumab), Imbruvica (Ibrutinib), Jakavi (Ruxolitinib), Xtandi (Enzalutamid) und Cosentyx (Secukinumab).