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Cancer Survivorship
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Wie Krebs das weitere Leben prägt

Immer mehr Menschen überleben eine Krebserkrankung – doch für viele endet die Belastung nicht mit der Therapie. Körperliche, seelische und soziale Spätfolgen sind häufig. Wie groß der Handlungsbedarf noch immer ist, um Menschen mit und nach Krebs ein chancengerechtes Leben zu ermöglichen, wurde beim Deutschen Krebskongress in Berlin deutlich.
AutorKontaktLaura Rudolph
Datum 13.03.2026  18:00 Uhr

Rückkehr in den Beruf ist häufig erschwert

Die Psychotherapeutin zeigte auf, dass Krebsbetroffene mit rund 33 Prozent deutlich häufiger arbeitslos sind als gesunde Personen. Rund ein Viertel bis die Hälfte der Patienten gibt ihre Arbeit innerhalb des ersten Jahres nach der Diagnose auf oder verliert sie.

Doch wie sieht es mit der Rückkehr in den Beruf aus? »Die Motivation, zur Arbeit zurückzukehren, ist bei Cancer Survivorn relativ hoch – höher als bei Gruppen mit anderen chronischen Erkrankungen. Sie haben jedoch ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden oder die Arbeit nicht weiterführen zu können. Und sie haben insgesamt deutlich schlechtere Erwerbs-Outcomes, was Beförderung oder Gehalt angeht.« Aber hier gebe es extreme soziale Ungleichheiten. Besonders beeinträchtigt seien Patienten, die körperlich schwer arbeiten. 

Finanzielle Benachteiligungen

Benachteiligungen gibt es aber nicht nur im beruflichen Kontext. Insbesondere bei jüngeren Menschen, die sehr gute Chancen auf Langzeitüberleben haben, zeigen sich Ungerechtigkeiten auch im sozialen und finanziellen Bereich, wie Professor Dr. Inken Hilgendorf vom Universitätsklinikum Jena bei der Plenarsitzung verdeutlichte. »30 Prozent der jungen Betroffenen berichten, dass sie noch Jahre nach der Erkrankung soziale Benachteiligung erfahren. Und da muss man sich fragen: Wie kann das denn sein, wo doch Gleichbehandlung und der Schutz vor Diskriminierung rechtlich geregelt sind?«

So sind sie etwa in der UN-Behindertenrechtskonvention weltweit geregelt, europaweit durch die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Richtlinien sowie deutschlandweit durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Gendiagnostikgesetz. »Das Problem besteht darin, dass diese Gesetze Lücken aufweisen«, erklärte Hilgendorf. So greife etwa das Gendiagnostikgesetz nicht mehr, wenn Versicherungsleistungen von mehr als 300.000 Euro beziehungsweise eine jährliche Rente von mehr als 30.000 Euro abgeschlossen werden.

Zur Erklärung: Der § 18 des Gendiagnostikgesetzes untersagt es Versicherungsunternehmen, die Durchführung von Gentests oder die Herausgabe von Gentestergebnissen von Versicherungsnehmern zu verlangen, um das Risiko für Erkrankungen wie Krebs abzuschätzen – aber eben nicht mehr, wenn es um höhere Versicherungssummen geht. 

Versicherer verlangten auch von ehemaligen, geheilten Krebspatienten oft hohe Risikozuschläge oder verweigerten einen Vertrag, so Hilgendorf. »Das sind insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber zum Beispiel auch Risikolebensversicherungen.« Auch bei privaten Krankenversicherungen und Kreditinstituten gebe es regelmäßig Probleme.

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