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Masken für ALG-II-Empfänger
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Wie können Apotheken gefälschte Masken-Briefe erkennen?

Auch Arbeitssuchende haben nun Anspruch auf je zehn FFP2-Masken aus der Apotheke. Im Gegensatz zu den Masken-Voucher für Risikopatienten müssen die Krankenkassen die Berechtigungsschreiben für ALG-II-Empfänger selbst produzieren. Einige Apotheker beschweren sich über deutliche Unterschiede bei den Masken-Briefen der Kassen, so dass ein Fälschungsverdacht aufkommt. Das BMG gibt den Apothekern einen vermeintlichen Verifizierungstipp.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 19.02.2021  15:30 Uhr

BMG: Apotheker sollen Farben überprüfen

Auf Nachfrage der PZ beim BMG erklärte eine Ministeriumssprecherin zunächst, dass die Druckvorlage gemeinsam von den Ministerien für Arbeit und Gesundheit erstellt worden sei. »Es gibt daher Abweichungen zu dem ersten Schreiben mit dem Briefkopf der Bundesregierung.« In jedem Fall seien die Druckvorlagen an die Kassen und die PKV-Unternehmen gegangen, die dann den Druck selbst übernommen haben. Um die Echtheit der Briefe zu prüfen, schlägt das BMG den Apothekenteams vor:  »Die Apotheken können die Schreiben auf die farbliche Gestaltung prüfen.« Worauf sie dabei allerdings genau achten sollen, verrät das Ministerium nicht. 

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