Wie klappt das Entlassmanagement? |
Carolin Lang |
05.05.2023 16:30 Uhr |
Fokusgruppe 2 beschäftigte sich mit dem Entlassgespräch. »Die Veränderung der Therapie ist während des Krankenhausaufenthalts eher die Regel als die Ausnahme«, schilderte Metzger. Dennoch wisse ein Teil der Patienten bei Entlassung nicht, inwiefern sich die Therapie verändert hat. Eine strukturierte und honorierte Entlassberatung hält die Arbeitsgruppe für sinnvoll – ob in der Klinik oder im ambulanten Bereich. Die Patienten sollten zu kritischen Aspekten der Medikation geschult und in ihre Therapie eingebunden werden. Doch »im Moment gibt es einfach nicht die Möglichkeit, das flächendeckend durchzusetzen«, räumte die Apothekerin ein. Bis dahin brauche es individuelle Lösungen.
So könnten etwa die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in der öffentlichen Apotheke dazu genutzt werden, den Übergang in den ambulanten Versorgungssektor zu erleichtern und Änderungen in der Therapie, die durch die Hospitalisierung entstanden sein könnten, zu erläutern.
Ein weiterer Fokus lag auf dem Entlassrezept, dessen Ausstellung der Rahmenvertrag erstmals ermöglichte, erinnerte Seidling. Die Einführung kam »mit einem Bündel an formalen Anforderungen«, die die Umsetzung für die Kliniken erschwert habe. In einem Kooperationsprojekt mit dem Deutschen Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat die Arbeitsgruppe die Nutzung des Entlassrezeptes über die Jahre untersucht. Das Ergebnis: Es werden zunehmend Entlassrezepte ausgestellt. Im Dezember 2021 lag der Anteil an allen Rezepten demnach insgesamt bei etwa 0,45 Prozent. Die genauen Ergebnisse der DAPI-Erhebung sollen noch veröffentlicht werden.
Probleme bei der Belieferung im ambulanten Bereich entstünden aktuell vor allem durch formale Fehler, unklare Verordnungen, unklare Einnahmehinweise/Dosierungen oder das Nichtvorhandensein der kleinsten Packungsgrößen, stellte Metzger dar. Schulungen zur Ausstellung von Entlassrezepten für Klinikärzte könnten hier helfen. Die Belieferung durch öffentliche Apotheken würde es hingegen erleichtern, wenn bei Nichtverfügbarkeit der kleinsten Packungsgröße auch die Abgabe einer größeren Packung möglich wäre. »Das gilt heute schon bei den Ersatzkassen, aber nicht bei den Primärkassen«, erinnerte Seidling.