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Pharmazeutische Dienstleistungen

Wie geht man am besten vor?

Am gestrigen Dienstagabend vermittelten Apothekerkammer und -verein Berlin geballtes Wissen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen an ihre Mitglieder. Neben den Basisinfos gab es Tipps, wie der Start in der eigenen Apotheke am einfachsten gelingen kann und Detailfragen zu Abrechnung und rechtlichen Dingen wurden geklärt.
Daniela Hüttemann
20.07.2022  14:00 Uhr

Material und Softwareunterstützung

Dann sollte man die entsprechenden Unterlagen von der ABDA-Homepage herunterladen, individualisieren und gegebenenfalls bereits ausdrucken oder auf Tablet oder Laptop ablegen. Das Ganze muss auch ins Qualitätsmanagement eingepflegt werden, erinnerte Kemmritz. Zwar sei die Durchführung und Dokumentation auch händisch möglich, Kemmritz und Rüdinger rieten jedoch dazu, Software-Unterstützung zu nutzen, sonst seien die Prozesse kaum wirtschaftlich machbar.

Viele Warenwirtschaftssysteme würden bereits entsprechende Module anbieten, die zumindest die Basics abbilden. Rüdinger rechnet damit, dass es in Zukunft noch komfortablere Versionen geben wird und hofft, dass es bald mehr Schnittstellen zu AMTS-Programmen geben wird. In umfangreiche Software zu investieren, lohne sich, wenn man häufiger Medikationsberatungen anbieten wolle.

Patientendaten können über die elektronische Gesundheitskarte eingelesen werden, um den Abrechnungsbeleg zu erstellen. Generell empfehle es sich, die Kundendatei zu pflegen. Dort kann auch vermerkt werden, wann eine Dienstleistung zuletzt durchgeführt wurde, da es Mindestabstände einzuhalten gilt, bis der Patient erneut anspruchsberechtigt ist.

In der Vereinbarung, die zwingend schriftlich geschlossen werden muss, versichert der Patient, dass er anspruchsberechtigt ist. Die Apotheke ist nicht verpflichtet, zu kontrollieren, ob zum Beispiel ein Asthmapatient in ein Disease-Management-Programm eingeschrieben ist oder bereits woanders geschult wurde. Es reiche, dem Patienten die Kurzvereinbarung vorzulegen, lesen und unterschreiben zu lassen – mit dem Hinweis, dass es eine Langversion gibt und diese auf Wunsch verfügbar zu machen.

Zu Gewährleistung und Haftung hieß es: »Die Apotheke hat die aufgrund der Art der jeweiligen pharmazeutischen Dienstleistung erforderliche Sorgfalt zu beachten. Die teilnehmenden Apotheken haften untereinander nicht für das Handeln der jeweils anderen teilnehmenden Apotheke. Der Leistungserbringung liegen die Auskünfte des Versicherten, gegebenenfalls des/der Arztes/Ärztin zugrunde. Für deren Richtigkeit trägt die Apotheke keine Verantwortung.«

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