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Europawahl 2024
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Wie geht es für die Apotheken weiter? 

Die Europawahl 2024 ist eine Richtungswahl – auch in der Gesundheitspolitik. Was bedeutet der Urnengang für die Apotheken? Die ABDA und die großen Parteien haben vor der Wahl ausführlich Stellung genommen. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 29.05.2024  11:00 Uhr

Am 9. Juni ist Europawahl. Der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger dürften wesentlichen Einfluss auf die deutsche und europäische Gesundheitspolitik der kommenden Jahre haben.  Die ABDA hat daher schon im Dezember die »Kernpositionen der deutschen Apothekerschaft zur Europawahl 2024« vorgelegt. Die Vereinigung betont, dass das Gesundheitssystem angesichts globaler Krisen und des demografischen Wandels kontinuierlich weiterentwickelt werden müsse. 

Im Papier der ABDA werden sechs Kernpositionen vorgestellt, die die Arzneimittelversorgung sichern und verbessern sollen: 

  1. Gesundheit als mitgliedstaatliche Kompetenz achten:
    Die ABDA möchte, dass die Gesundheitsversorgung weiterhin in die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fällt. Dabei müssten vor allem der Subsidiaritätsgrundsatz, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung für die Zuständigkeit der Union eingehalten werden. Die EU könne jedoch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördern und diese bei ihren Tätigkeiten unterstützen. Die ABDA fordert dazu die Beibehaltung einer ausdrücklich für Gesundheit zuständigen Generaldirektion innerhalb der EU-Kommission.
  2. Verantwortungsbewusste Nutzung der Chancen der Digitalisierung:
    Die ABDA sieht ein großes Innovationspotenzial in der Nutzung digitaler Anwendungen, diese böten große Chancen für die Wissenschaft und die Versorgung der Patienten. Daher setzt sich der Verband für eine stärkere Vernetzung im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes ein. Auch KI-Anwendungen hätten ein großes Potenzial, müssten aber immer von der fachlichen und professionellen Beratung durch Apotheker begleitet werden. Bei der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (engl. EHDS) müsse die mitgliedstaatliche Zuständigkeit beachtet werden. Außerdem dürfe das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufen nicht durch digitale Anwendungen und Lücken beim Datenschutz beeinträchtigt werden. 
  3. Novellierung des europäischen Arzneimittelrechts:
    In der kommenden Legislaturperiode wird voraussichtlich eine Überarbeitung des Arzneimittelrechts diskutiert. So sollen bestehende Vorschriften vereinfacht oder ersetzt werden. Die ABDA begrüßt diesen Schritt generell. Die Möglichkeiten der Apotheken, durch eigene Rezeptur- und Defekturherstellung eine zeitnahe Arzneimittelversorgung sicherzustellen, dürfe allerdings nicht beschränkt werden. Ein regulatorischer »Vorrang« für Fertigarzneimittel wird daher abgelehnt. 
  4. Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln:
    Nach Ansicht der ABDA muss die Politik die Versorgung mit Arzneimitteln als Teil der Daseinsfürsorge sicherstellen. Außerdem bräuchten die Apotheken ausreichend Freiraum, um flexibel auf Lieferengpässe zu reagieren. Zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen bräuchte es beispielsweise eine zentrale Erfassung von Hinweisen auf Probleme in der Lieferkette. Außerdem müsse die Politik gute Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie schaffen, sodass wieder mehr Arzneimittel in Europa produziert werden.
  5. Unabhängigkeit des Apothekers durch Erhalt der Freiberuflichkeit:
    Die ABDA betont, dass die 17.000 Apotheken eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems sind. Die freiberufliche Versorgungspraxis der Apotheker, Ärzte und Zahnärzte müsse daher geschützt und gestärkt werden. 
  6. Sicherstellung von Patientenschutz und Arzneimitteltherapiesicherheit:
    Die ABDA hebt hervor, dass die Apothekenpflicht, das Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland seien. Um diese zu stärken, fordert die Vereinigung eine Würdigung der Sonderstellung der Arzneimittel als Güter besonderer Art. Neue Gesetze und Vorschriften müssten die Vorteile der Arzneimittelversorgung über Apotheken berücksichtigen. Außerdem müsse die deutsche Apothekerschaft bei der Abwehr von weitreichenden Liberalisierungstendenzen unterstützt werden. 

Das EU-Parlament ist eine einflussreiche Institution, die Stimmabgabe im Juni will also wohlüberlegt sein. Die Apothekengewerkschaft Adexa hat daher die größeren Parteien um Stellungnahmen zu gesundheitspolitischen und apothekenrelevanten Themen gebeten. Die ausführlichen Antworten von SPD, Grünen, Linken, CDU und FDP stehen auf der Website der Gewerkschaft bereit

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