Wie gehen die Rechenzentren mit den ersten E-Rezepten um? |
Der Deutsche Apothekerverband hatte den Apothekern erst kürzlich Empfehlungen an die Hand gegeben, die den Umgang mit den ersten E-Rezepten thematisierten. Die Apotheker könnten die Ärzte jederzeit bitten, statt der E-Verordnung ein Muster-16-Formular auszustellen, hieß es darin. Apotheker könnten E-Rezepte also auch verweigern. Sollten sich Apotheken zur E-Rezept-Abrechnung entscheiden, ist dies allerdings nicht immer ganz unriskant. Denn: Eine bundesweit geltende Friedenspflicht zwischen Kassen und dem DAV bei fehlerhaften E-Rezepten gibt es bislang nicht. Deswegen hatte der DAV den Landesapothekerverbänden kürzlich auch empfohlen, landesweit geltende Friedenspflichten zu verhandeln.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.