Wie E-Rezept-ready sind die Pharmazieingenieure? |
Jennifer Evans |
19.07.2023 16:30 Uhr |
Urlaub, Krankheit, Weiterbildung – oft müssen Pharmazieingenieure oder Apothekerassistenten den Apothekenleiter vertreten. Doch vielen fehlt für diese Aufgabe noch der elektronische Heilberufsausweis. / Foto: Adobe Stock/Kzenon
Um E-Rezepte bearbeiten oder auf Patientendaten von der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) zugreifen zu können, benötigen auch Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Ausleihen dürfen sie die Ausweise von Apothekern nicht – auch nicht im Vertretungsfall. Und der kommt durchaus häufiger vor. Oftmals ist nämlich der Vertretungsberechtigte eines Apothekenleiters ein Pharmazieingenieur oder ein Apothekerassistent.
Während die Apothekerkammern die elektronischen Identifikationskarten an die Apotheker ausgeben, erhalten Pharmazieingenieure ihren eHBA nur auf Antrag von der Gematik. Die Gesellschaft hat diese Aufgabe übergangsweise übernommen. Perspektivisch soll die Ausgabe dann in die Verantwortung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) fallen.
Wie die Gematik auf PZ-Anfrage mitteilte, hat sie für diese Berufsgruppen inzwischen insgesamt 790 HBAs freigegeben. Zwar sei im Juli 2023 bisher »eine leichte Steigerung« erkennbar gewesen, insgesamt habe aber noch »eine Vielzahl« keine HBAs. Laut aktuellen Statistikzahlen der ABDA arbeiteten im Jahr 2021 knapp 4400 Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten in deutschen Apotheken.
Über die Gründe für die derzeit noch sehr schleppend verlaufende Antragsstellung lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise seien einige Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure beziehungsweise Apothekerassistenten und Apothekerassistenteninnen bereits im Ruhestand oder stünden kurz davor, heißt es von der Gematik. Hintergrund ist, dass der elektronische Ausweis seine Gültigkeit nach fünf Jahren wieder verliert. Die Gesellschaft schließt aber nach eigenen Angaben nicht aus, dass dabei noch weitere Gründe eine Rolle spielen, nannte aber gegenüber der PZ keine zusätzlichen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.