Wie E-Rezept-ready sind die Pharmazieingenieure? |
Jennifer Evans |
19.07.2023 16:30 Uhr |
Erneut appellierte die Gesellschaft an beide Berufsgruppen, ihre HBAs zeitnah zu beantragen. Spätestens bis zum verpflichtenden Start des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 müssten sie damit ausgestattet sein. Nur mit dem eHBA sind qualifizierte elektronische Signaturen möglich sowie der Zugriff auf Daten, die sich auf der EGK des Versicherten befinden.
Generell rät die Gesellschaft allen Antragstellern, ihre Dokumente wie etwa Urkunden oder Arbeitsbescheinigungen im Vorfeld gründlich auf Vollständigkeit zu überprüfen sowie auf etwaige Fristen zu achten. Wer schließlich zum Besitz einer solchen elektronischen Identifikationskarte berechtigt ist, entscheidet die Gematik. In dem Fall erteilt sie dem Antragsteller grünes Licht. Für Produktion und Auslieferung der eHBAs ist jedoch der Partner D-Trust zuständig, der zur Bundesdruckerei gehört.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.