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Sicherheitskonzepte

Wie Apotheken sich vor Einbruch schützen

Ein Einbruch in die eigene Apotheke ist schneller passiert als gedacht. Oft brauchen Profis nur wenige Minuten. Doch man kann es den Kriminellen deutlich schwerer machen. Aber worauf ist zu achten und was hilft wirklich?
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 08.08.2025  18:00 Uhr

Schlösser und Riegel – ein Gesamtkonzept

Besser ist es also, schwache mechanische Sicherungen auf klassische Art zu optimieren. Einbruchhemmende Türen und Fenster mit Widerstandsklassen ab RC3 gemäß DIN EN 1627 verzögern den Einstiegsversuch deutlich. Sie stellen sicher, dass es in der Gesamtkonstruktion von Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keinen Schwachpunkt gibt.

Grundsätzlich müssen Handwerker Zargen mechanisch stabil mit dem Mauerwerk verbinden. Zusätzliche Schließbleche mit einer Materialstärke von 3 mm erschweren außerdem, das Schloss aufzuhebeln. Empfehlenswert sind einbruchhemmende Schlösser nach DIN 18251. Solche mit Mehrfachverriegelung sollten Profilzylinder nach DIN 18252 mit Bohrschutz besitzen. Darüber hinaus ist es ratsam, einen Schutzbeschlag nach DIN 18257 zu montieren, weil er zusätzlich Zylinder und Schloss schützt.

Nebeneingangstüren lassen sich beispielsweise mit Schubriegeln, Vorlegestangen aus Holz, Profilstahl oder mit einem Querriegelschloss nachrüsten. Oft sind die Zusatztüren einfache Stahlblechtüren, die nicht einbruchhemmend sind.

Smart-Home-Lösungen haben Nachteile

Ein weiteres Einfallstor sind die Fenster. Abschließbare Griffe allein reichen nicht aus, da sie keinen Aufhebelschutz bieten, wie die polizeiliche Beratung hervorhebt. Sie sind erst in Kombination mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen nach DIN 18104 sinnvoll. Oft sind Nachrüstungen möglich. Dasselbe gilt für Isolierverglasungen, Rollläden, Gitter und Tore – auch sie alle müssen einbruchhemmende Eigenschaften vorweisen, um überhaupt einen Effekt zu haben. Und nicht jedes Konzept funktioniert an jedem Gebäude. Die Polizei Berlin bietet online unter anderem Informationen zum Kauf geeigneter Fenster und Türen an.

Hochauflösende Überwachungskameras in den Betriebsräumen selbst erleichtern zwar später, den oder die Täter zu identifizieren, stellen aber einige Anforderungen an den Datenschutz und sind zudem kennzeichnungspflichtig. Wer am Arbeitsplatz überwacht, muss einige Regeln beachten, weil dies die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden verletzen kann. Die Apothekenleitung sollte sich also gut überlegen, ob sie zu diesem Mittel greift, und in welchen Räumen sie dann die Kameras installiert.

Auch Smart-Home-Produkte können Alarme auslösen, ersetzen jedoch laut den polizeilichen Beratungsstellen nicht den mechanischen Grundschutz. Noch dazu sind die IT-Systeme angreifbar und lassen sich von Hackern fremdsteuern. Je nach Programmierung können sie darüber Türen öffnen, die vorhandene elektronische Einbruchmeldetechnik ausschalten oder neue Passwörter festlegen. Und bei Stromausfall fällt der Schutz ohnehin sofort aus.

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