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Werden die Plattformen vom E-Rezept ausgeschlossen?

Mit einem Omnibusgesetz will das Bundesgesundheitsministerium die Weiterleitung von E-Rezepten konkretisieren. In einem neuen Paragraphen soll im SGB V festgelegt werden, welche Player direkt ans E-Rezept-System angebunden werden dürfen. Die Apotheken-Plattformen sind ausdrücklich nicht dabei. Auf Nachfrage der PZ reagieren die Unternehmen allerdings gelassen.
Benjamin Rohrer
16.08.2022  12:30 Uhr
Werden die Plattformen vom E-Rezept ausgeschlossen?

Das Bundesgesundheitsministerium hat in der vergangenen Woche einen ersten Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen gleich mehrere Bereiche im Gesundheitswesen angefasst werden, es handelt sich also um ein sogenanntes Omnibusgesetz. Auch für den Apothekenmarkt sind einige relevante Punkte enthalten. Wie die PZ bereits berichtete, soll es Apotheken unter anderem ermöglicht werden, Ident-Verfahren in der Telematik-Infrastruktur anzubieten.

Sehr wichtig ist auch der neu geplante § 361a. Hier will die Bundesregierung festlegen, welche Institutionen im Gesundheitswesen die E-Rezept-Codes (Token) direkt über den staatlichen Fachdienst (Server) empfangen können. Zur Erinnerung: Die Gematik hatte im Auftrag des Gesetzgebers einen zentralen Fachdienst für das E-Rezept-System aufgebaut, über den künftig alle digitalen Verordnungen gespeichert und abgerufen werden können. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will die Regierung regeln, dass nur Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Krankenkassen, PKV-Unternehmen, Apotheken, Vertragsärzte und Vertragszahnärzte sowie Kliniken direkt über eine in der Telematik-Infrastruktur etablierte Schnittstelle die E-Rezept-Token empfangen können – und auch nur nach vorheriger Zustimmung des Versicherten. In der Begründung heißt es, dass die oben genannten Institutionen den Versicherten bei der E-Rezept-Weiterleitung Mehrwertangebote machen können. Dafür benötigen sie allerdings direkte Schnittstellen.

Plattformen ohne direkte Schnittstelle

Ausdrücklich nicht erwähnt sind die Betreiber der Apotheken-Plattformen, wie beispielsweise mein-apothekenportal.de (Gedisa), gesund.de (u.a. Phoenix/Noventi) oder ihreapotheken.de (u.a. Noweda/Burda). Beschließt der Bundestag die oben genannte Regelung, müssten die Plattformen die E-Rezept-Token weiterhin über Umwege empfangen. Patienten müssten beispielsweise E-Rezept-Ausdrucke oder digital empfangene Codes abfotografieren, um diese dann an die Plattformen weiterzuleiten. Klar ist: Schon heute bieten die Plattform-Betreiber genau diese Foto-Funktion an, eine indirekte Anbindung ans E-Rezept-System gibt es also schon für die Plattformen.

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