Wer fängt die Versender ein? |
Cornelia Dölger |
26.06.2024 15:02 Uhr |
Die im EU-Ausland ansässigen Apotheken unterlägen der Überwachung durch die jeweilig zuständigen EU-Landesbehörden, die Shop-Apotheke also der niederländischen Überwachung, erklärte ein Sprecher und verwies anschließend auf § 73 Abs. 1 Nr. 1a Arzneimittelgesetz (AMG), wonach nur dann Arzneimittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland versandt werden dürfen, wenn das jeweilige nationale Recht im Hinblick auf die Vorschriften zum Versandhandel dem deutschen Apothekenrecht entspricht.
Damit kommt also die Länderliste samt den damit suggerierten Sicherheitsstandards wieder ins Spiel. Eine ähnliche Antwort kommt von der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Auf den Eilantrag erhoffen sich die Freien Apotheker jedenfalls eine baldige Antwort. Eine Gerichtsentscheidung sei in den nächsten Wochen zu erwarten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.