Wer fängt die Versender ein? |
Cornelia Dölger |
26.06.2024 15:02 Uhr |
Die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, die den Verein in weiteren Verfahren vertritt, habe in dem Antrag ausführlich dessen Eilbedürftigkeit erklärt. Argumentiert wird demnach unter anderem damit, dass mit der Pflichteinführung des E-Rezepts am 1. Januar 2024 die EU-Versender »sich aggressiver, dem deutschen Recht widersprechender Werbemethoden bedienen«. Damit verschafften sie sich »rechtswidrig erhebliche Marktanteile«.
Besonders im Auge dürfte der Verein dabei Shop Apotheke haben. Der Versender, ansässig im niederländischen Sevenum, wirbt derzeit mit einem Bonus-Modell für die digitale E-Rezept-Einlösung. Dass der Anbieter den Kundinnen und Kunden zehn Euro Erlass beim erstmaligen Einlösen eines E-Rezepts via Card-Link biete und auf die Zuzahlung anrechne, sei ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das SGB V, kritisierte der Verein und mahnte Shop Apotheke ab.
Dies interessierte den CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger. Nach entsprechender Berichterstattung in der PZ stellte Pilsinger am 12. Juni hierzu eine parlamentarische Einzelfrage an die Bundesregierung und bat diese um politische Einschätzung.
Er wollte wissen, ob der Bundesregierung das Bonus-Modell von Shop Apotheke bekannt sei und ob diese Praxis nach Auffassung der Bundesregierung mit den entsprechenden Regeln aus HWG und SGB vereinbar sei. Ferner wollte er wissen, ob die Bundesregierung darin eine Benachteiligung von inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken sehe, die sich an geltendes Recht halten müssten, während die Versender dies offensichtlich nicht täten.
In ihrer Antwort weicht die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Sabine Dittmar, der Frage aus. Es heißt lediglich: »Ob in den von der Pharmazeutischen Zeitung in Bezug genommenen Fällen ein Verstoß gegen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, ist im Einzelfall von den zuständigen Behörden der Länder zu entscheiden oder im Rahmen entsprechender Verfahren im Gerichtsweg zu klären.«
Pilsinger sagte daraufhin zur PZ, es sei »bedauerlich, dass die Bundesregierung sich dieses Themas nicht annehmen will«. Das zeige einmal mehr, wie wenig sich die Ampel um die Vor-Ort-Apotheken kümmere. Falls die Landesbehörden rechtliche Verstöße erkennen sollten, müssten die Onlineversender entsprechend reguliert werden. »Es muss gelten: gleicher Wettbewerb für alle, auch beim E-Rezept.«
Nachgefragt bei einzelnen Landesbehörden, erscheint das Interesse an der Verfolgung etwaiger Verstöße aber überschaubar. So teilte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales der PZ lediglich mit, dass die Shop-Apotheke »nicht in unserem Zuständigkeitsbereich (weder HWG- noch apothekenrechtlich) liegt«.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.