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Bundesregierung weicht aus
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Wer fängt die Versender ein?

EU-Versendern will die Freie Apothekerschaft (FA) juristisch einen Riegel vorschieben, aktuell per Eilantrag auf Streichung der Niederlande von der Länderliste. Es geht nicht nur um Regelverstöße, sondern auch um Sicherheitsbedenken und fehlende Kontrollen. Bei der Bundesregierung und bei Landesbehörden verfängt dies allerdings nicht. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 26.06.2024  15:02 Uhr

Länderliste kommt wieder ins Spiel

Die im EU-Ausland ansässigen Apotheken unterlägen der Überwachung durch die jeweilig zuständigen EU-Landesbehörden, die Shop-Apotheke also der niederländischen Überwachung, erklärte ein Sprecher und verwies anschließend auf § 73 Abs. 1 Nr. 1a Arzneimittelgesetz (AMG), wonach nur dann Arzneimittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland versandt werden dürfen, wenn das jeweilige nationale Recht im Hinblick auf die Vorschriften zum Versandhandel dem deutschen Apothekenrecht entspricht.

Damit kommt also die Länderliste samt den damit suggerierten Sicherheitsstandards wieder ins Spiel. Eine ähnliche Antwort kommt von der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

Auf den Eilantrag erhoffen sich die Freien Apotheker jedenfalls eine baldige Antwort. Eine Gerichtsentscheidung sei in den nächsten Wochen zu erwarten.

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