| Cornelia Dölger |
| 20.01.2026 14:30 Uhr |
Drogeriemärkte seien obendrein weder personell noch räumlich auf medizinische Notfälle oder Komplikationen vorbereitet. »Wer diagnostische Leistungen anbietet, trägt Verantwortung – und diese lässt sich in einem Ladengeschäft ohne medizinische Infrastruktur schlicht nicht erfüllen«, so Reinhardt.
Hier sei der Gesetzgeber gefordert, damit die fachliche Verantwortung nicht unterlaufen werde. Gerade Blutuntersuchungen erforderten ärztliche Fachkunde und Einordnung.