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BÄK-Präsident
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»Wer Diagnostik anbietet, trägt Verantwortung«

Seit Sommer 2025 bietet Drogerieriese dm Gesundheitsdienstleistungen in ausgewählten Stores an. Gegen ein Diagnoseangebot läuft bereits eine Klage der Wettbewerbszentrale. Die Ärzteschaft reagierte seinerzeit entsetzt auf die Pläne. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), legte jetzt nach. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.01.2026  14:30 Uhr

Mit Haut-, Augen- und Bluttests will dm auf dem Gesundheitsmarkt Fuß fassen. Bekanntlich haben die Karlsruher inzwischen auch ihren OTC-Versand aus dem tschechischen Bor gestartet. Das Gesundheitssystem brauche einen Wandel, »weg von einer krankheitszentrierten Ausrichtung, hin zu mehr Gesundheitsförderung und Prävention«, so Sebastian Bayer, dm-Geschäftsführer für das Ressort Marketing und Beschaffung, im Herbst bei der Vorstellung der neuen Angebote.

Gegen die Augen-, Haut- und Blutchecks liefen nicht nur Fachverbände Sturm. Auch juristisch gibt es Gegenwind. Im Oktober kündigte die Wettbewerbszentrale zwei Klagen an: eine gegen dm und eine gegen Skleo Health, einen dm-Kooperationspartner, der Augenscreenings in den dm-Filialen anbietet. Die Wettbewerbszentrale sieht demnach gleich mehrere Rechtsverstöße, etwa gegen das Heilmittelwerbegesetz, das Heilpraktikergesetz und die Gebührenordnung für Ärzte.

Reinhardt sieht »erhebliche Risiken für Patienten«

Nach Ansicht von Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), bergen die Diagnoseangebote zusätzlich die Gefahr einer »gefährlichen Deprofessionalisierung«. Reinhardt ließ per Mitteilung wissen, dass sich  medizinische Diagnostik »nicht im Vorbeigehen« erledigen lasse. Vielmehr stellten Gesundheitschecks ohne ärztliche Einbindung »erhebliche Risiken für Patientinnen und Patienten« dar.

So lieferten Messungen in Drogerien nur isolierte Momentaufnahmen ohne medizinischen Kontext. Diese könnten die Menschen verunsichern oder andersherum in falscher Sicherheit wiegen, warnte Reinhardt. Mit dem bloßen Ablesen einzelner Messwerte sei es nicht getan. Vielmehr gehörten zu einer »verantwortungsvollen Diagnostik Anamnese, körperliche Untersuchung, gegebenenfalls differenzialdiagnostische Überlegungen sowie eventuell die gemeinsame Entscheidung über therapeutische Maßnahmen«. Befunde einzuordnen und medizinisch verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, gehöre in Ärztehand.

Gesetzgeber gefragt

Drogeriemärkte seien obendrein weder personell noch räumlich auf medizinische Notfälle oder Komplikationen vorbereitet. »Wer diagnostische Leistungen anbietet, trägt Verantwortung – und diese lässt sich in einem Ladengeschäft ohne medizinische Infrastruktur schlicht nicht erfüllen«, so Reinhardt.

Hier sei der Gesetzgeber gefordert, damit die fachliche Verantwortung nicht unterlaufen werde. Gerade Blutuntersuchungen erforderten ärztliche Fachkunde und Einordnung. 

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