| Daniela Hüttemann |
| 07.09.2023 18:00 Uhr |
Menschen ab 60 Jahre haben Anspruch auf die jährliche Grippeimpfung mit einem tetravalenten Hochdosis-Grippeimpfstoff. Nur wenn dieser nicht verfügbar ist, sollen sie einen der regulären Impfstoffe bekommen. / Foto: Getty Images/manassanant pamai
Empfohlen wird die jährliche Grippeimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen (siehe Kasten), vor allem Schwangeren und Über-60-Jährige, aber grundsätzlich kann sich jeder impfen lassen. In der Apotheke können sich nur Erwachsene gegen Grippe impfen lassen; nur gegen Covid-19 dürfen Apotheker auch schon Kinder ab zwölf Jahren impfen.
Vor dem Impfen muss der Apotheker gemäß der aktuellen Leitlinie zur Durchführung von Schutzimpfungen in in öffentlichen Apotheken individuell bewerten, ob die Person zum vorliegenden Zeitpunkt geimpft werden kann. Kontraindikationen können akute schwere Erkrankungen, fieberhafte Infekte und Überempfindlichkeit gegen die Bestandteile des Impfstoff sein. Die Leitlinie empfiehlt, beispielsweise Patienten mit geplantem operativen Eingriff oder Schwangere an den Arzt zu verweisen.
Das Paul-Ehrlich-Institut listet für diese Impfsaison neun zugelassene Impfstoffe mit einer Stammanpassung für 2023/2024. Viel hatte sich in den WHO- beziehungsweise EMA-Empfehlungen zur Stammanpassung, die immer im Frühjahr erfolgt, jedoch nicht getan, sodass drei weitere Impfstoffe ohne Stammanpassung zur Verfügung stehen. Alle aktuellen Impfstoffe sind tetravalent, enthalten also Antigen von vier verschiedenen Influenza-Stämmen. Bis zur Kalenderwoche 34 hatte das PEI bereits rund 8,5 Millionen Impfstoffdosen freigegeben. Die Hersteller starteten die Auslieferungen in der zweiten Augusthälfte.
Es gibt einige Unterschiede für die empfohlene Altersgruppe zu beachten. Bis auf eine Ausnahme handelt es sich um Totimpfstoffe. Die meisten werden eibasiert hergestellt, es gibt aber Alternativen für Hühnereiweiß-Allergiker. Neben dem Herstellungsverfahren kann sich auch die Applikationsweise leicht unterscheiden. Es lohnt sich also jedes Mal genau hinzuschauen, welchen Impfstoff man wie und an wen verimpft. mRNA-basierte Impfstoffe sind im Übrigen bereits in klinischen Studien, aber noch nicht auf dem Markt.
Gemäß STIKO-Empfehlung können die Influenza- und die Covid-19-Auffrischung simultan erfolgen (Ausnahme: die Covid-19-Impfstoffe von Valneva und VidPrevtyn® Beta). Die Koadministration sollte nach Empfehlung des Weltapothekerverbands und auch der STIKO möglichst in unterschiedliche Gliedmaßen erfolgen, zum Beispiel ein Impfstoff in den linken und der andere Impfstoff in den rechten Oberarm.
Die wohl größte Gruppe, die sich impfen lassen sollte, sind Menschen ab einem Alter von 60 Jahren. Da bei ihnen die Immunreaktion nachlässt, empfiehlt die STIKO für sie einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit jeweils aktueller von der WHO empfohlenen Antigen-Kombination.
Hier steht als sogenannter Hochdosis-Impfstoff Efluelda® 2023/2024 von Sanofi zur Verfügung. Es handelt sich um einen Spaltimpfstoff, der statt der jeweils 15 µg Hämagglutinin der vier enthaltenen Virusstämme jeweils 60 µg Hämagglutinin enthält. Er ist also viermal so hoch dosiert. Er ist auch nur für Personen ab 60 Jahren zugelassen. Efluelda kann sowohl intramuskulär als auch subkutan verimpft werden. Für diesen Impfstoff müssen die Krankenkassen die höheren Kosten übernehmen.
Ebenfalls nur für ältere Menschen zugelassen, genauer gesagt ab 65 Jahren, ist Fluad Tetra 2023/2024 von Seqirus. Es handelt sich um einen Untereinheiten-Impfstoff, der intramuskulär verimpft wird. Er ist regulär dosiert, aber enthält im Gegensatz zu anderen Impfstoffen ein Adjuvanz (MF-59).
Höher dosiert als die regulären Impfstoffe ist auch Supemtek von Sanofi. Er enthält jeweils 45 µg Antigen, ist aber nicht speziell für Senioren deklariert, sondern ab 18 Jahren zugelassen. Supemtek wird rekombinant hergestellt (Baculovirusvektor, Insektenzellkultivierung) und intramuskulär verabreicht.
Es gibt sonst nur noch einen weitere Impfstoff, der erst ab 18 Jahren zugelassen ist: Afluria Tetra 2023/2024 von Seqirus; ein Spaltimpfstoff, der ebenfalls intramuskulär verabreicht wird.
Umgekehrt steht mit Fluenz Tetra 2023/2024 ein nasaler Lebendimpfstoff bereit, der nur für Kinder im Alter von zwei bis 17 Jahren zugelassen ist. Die Krankenkassen übernehmen allerdings schon seit einigen Jahren (seit Wegfall der entsprechenden STIKO-Empfehlung für die nasale Lebendimpfung) die höheren Kosten nicht mehr. Indiziert kann der Impfstoff jedoch bei Kindern mit besonderer Spritzenangst sein, worüber der Arzt entscheidet.
Alle weiteren Grippe-Impfstoffe sind für Kinder und Erwachsene geeignet. Für Kinder gibt es weiterhin keine allgemeine Impfempfehlung gegen Grippe, außer sie haben wie Erwachsene eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung durch ein Grundleiden oder sie leben im selben Haushalt wie eine Risikoperson und könnten diese gefährden.
Bereits ab sechs Monaten dürfen verimpft werden:
Erst ab zwei Jahren zugelassen sind:
Schwangere sollten wie oben erwähnt für Schutzimpfungen an den Arzt verwiesen werden. Ohnehin bieten die betreuenden Gynäkologen und Hausärzten ihren schwangeren Patientinnen in der Regel die Grippeschutzimpfung an. Geimpft werden kann während der gesamten Schwangerschaft, bevorzugt im Oktober oder November, um vor der Grippewelle geschützt zu sein, die sich in der Regel erst ab Dezember oder Januar aufbaut.
Explizit zugelassen für Schwangere ist nur Vaxigrip Tetra 2023/2024 von Sanofi, jedoch empfiehlt das RKI Schwangeren keinen speziellen Impfstoff und alle Totimpfstoffe gelten als geeignet (gemäß der Altersbeschränkungen).
Laut Robert-Koch-Institut gilt die Impfung in jedem Schwangerschaftsstadium als unbedenklich. »Für gesunde Schwangere empfiehlt die STIKO die Impfung dennoch erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel«, heißt es in einem FAQ auf der Website des Robert-Koch-Instituts. »Damit soll verhindert werden, dass die im 1. Schwangerschaftsdrittel häufiger auftretenden Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Verbindung gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden.«
Die Sicherheit der Impfstoffe wurde sowohl für Schwangere als auch für Ungeborene bestätigt, heißt es weiter. Im Gegenteil: Auch Neugeborene würden über die Impfung ihrer Mütter profitieren, da die mütterlichen Antikörper über die Placenta auf das Kind übergehen und ihm in den ersten Monaten nach der Geburt einen gewissen Nestschutz bieten.
Naturgemäß kommen die Impfstoffe, für die die Impfviren nicht traditionell auf Hühnereiern gezüchtet wurden, ohne Hühnereiweiß-Spuren daher, auf die entsprechende Allergiker reagieren können. Als frei von Hühnereiweiß gelten: