Welche Chancen hätte ein Rx-Versandverbot? |
Alexander Müller |
06.10.2025 14:30 Uhr |
Als drittes Argument verweist der Anwalt auf den größeren Beurteilungsspielraum der Mitgliedsstaaten im Bereich des Gesundheitswesens. Diese dürften bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll. Kalscheuer greift dabei die Ausführungen des Oberlandesgerichts (OLG) München zur Bedeutung der Vor-Ort-Apotheken für die Versorgung auf.
Er ist überzeugt, dass ein RxVV unter diesen Gesichtspunkten unionsrechtlich zulässig wäre: Die Sicherheitsstandards zwischen deutschen Vor-Ort-Apotheken und niederländischen Arzneimittelversandhändlern unterschieden sich nach wie vor erheblich. Wolle Deutschland seine hohen Sicherheitsstandards behalten, sei die Regierung angesichts der E-Rezept-Einführung zum Handeln gezwungen.
Ob die von Ministerin Warken unverbindlich zugesagte Prüfung zu diesem Ergebnis kommt, bleibt abzuwarten. Juristen sind sich einig, dass ein Verbot heute schwieriger durchzusetzen ist, als es damals gewesen wäre, den Versand gar nicht erst zuzulassen. Denn ein RxVV bewegt sich im Bereich der Grundrechtseingriffe und muss daher geeignet, erforderlich und angemessen sein. Dass dies gesetzgeberisch hohe Hürden sind, wird die Juristin Warken nur allzu gut wissen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.