Welche Auswirkungen haben Investorenübernahmen? |
Lukas Brockfeld |
11.03.2024 18:08 Uhr |
Professor Frank-Ullrich Fricke (3. von rechts) bei der Vorstellung der Studie. / Foto: PZ / Brockfeld
Der Einstig von nicht-ärztlichen Kapitalgebern in Medizinische Versorgungszentren ist umstritten. Kritiker befürchten, dass die Behandlungsqualität unter dem Gewinnstreben der Investoren leiden könnte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fand im Dezember 2022 deutliche Worte: »Es gibt den fatalen Trend, dass Investoren medizinische Versorgungszentren mit unterschiedlichen Facharztpraxen aufkaufen, um sie anschließend mit maximalem Gewinn zu betreiben.« Der Minister versprach für das erste Quartal 2023 einen Gesetzesentwurf, »der den Einstieg dieser Heuschrecken in Arztpraxen unterbindet«. Zwar lässt ein entsprechendes Gesetz noch immer auf sich warten, doch die Debatte ist nicht abgeebbt.
Dr. Kristian Koch vom »Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren« (BBMV) wünscht sich mehr Sachlichkeit in der Diskussion: »Es werden aus unserer Sicht regelmäßig Argumente angeführt, die sich nicht mit Fakten belegen lassen. Die Debatte wird sehr emotional und nicht unbedingt evidenzbasiert geführt.« Der BBMV gab daher gemeinsam mit dem »Verband Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.« (ALM) eine Studie in Auftrag, deren Ergebnisse am Montag der Öffentlichkeit präsentiert wurden.
Für die Studie wurden die Abrechnungsdaten und Honorarbescheide von 17 MVZ analysiert, die Mitglieder des BBMV und des ALM sind. Professor Frank-Ullrich Fricke, Ökonom an der Technischen Hochschule Nürnberg, untersuchte mithilfe der Daten, ob sich das Abrechnungsverhalten von MVZ nach der Übernahme durch nicht-ärztliche Kapitalgeber verändert hat. Deutliche Veränderungen könnten beispielsweise darauf hindeuten, dass bestimmte Behandlungen unnötigerweise durchgeführt werden, da sie für die Investoren besonders profitabel sind. Hierzu wurden in der Studie die vier Quartale vor und nach der Investorenübernahm analysiert.
Die Studie arbeitet mit einer kleinen und nicht repräsentativen Stichprobe. Daher ist sie nicht geeignet, um die Auswirkungen der Investorenübernahmen quantitativ zu beurteilen. Professor Fricke will vielmehr grundsätzlich herausfinden, ob auf Basis der Abrechnungsdaten und Honorarbescheide, die den Kassenärztlichen Vereinigungen regelhaft zur Verfügung stehen, Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten der MVZ feststellbar sind. Hierfür wurde die Entwicklung von Fallwerten betrachtet und Unterschiede zwischen den Veränderungen in eingereichten Abrechnungen und erlassenen Honorarbescheiden sowie die relativen Honoraranteile der Gebührenordnungspositionen in den Abrechnungen untersucht.