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Kassenabschlag/Umsatzsteuer

Was würden Lauterbachs Sparpläne für die Apotheken bedeuten?

Der Referentenentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz versetzt den Apothekenmarkt in Aufruhr. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) will den Kassenabschlag erhöhen und die Umsatzsteuer auf Arzneimittel senken. Rechnet man die möglichen Verluste für Apotheken aus, ergeben sich viel dramatischere Werte als vom Ministerium vorgegeben. Und: War der Entwurf überhaupt abgestimmt?
Benjamin Rohrer
17.03.2022  18:00 Uhr
Was würden Lauterbachs Sparpläne für die Apotheken bedeuten?

Nachdem der erste Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am vergangenen Dienstagabend bekanntwurde, applaudierte nur eine Interessenvertretung: die Krankenkassen-Lobby. Kein Wunder, schließlich will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht nur die Steuerzuschüsse zur GKV erhöhen. Vielmehr ist sein Entwurf als riesiges Arzneimittel-Sparpaket zu verstehen. Mit neuen und erhöhten Hersteller-Rabatten, einem auf zwei Jahre auf 2 Prozent festgeschriebenen Kassenabschlag von 2 Prozent und einer gesenkten Mehrwertsteuer (7 Prozent) auf Arzneimittel will Lauterbach in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Euro einsparen.

Für die Apotheker stellt sich die Frage, wie sich diese Maßnahmen – insbesondere der Kassenabschlag und die Umsatzsteuer – finanziell auf die Betriebsstätten auswirken. Das Ministerium hatte im Entwurf angegeben, dass die Kassen durch die zweijährige Erhöhung des Abschlags um 23 Cent 170 Millionen Euro einsparen sollen. Die Einsparungen durch die Absenkung der Umsatzsteuer sind im Entwurf gar nicht angegeben, weil hierzu noch ein separates Gesetz folgen soll. Aber hier lohnt sich eine genauere Analyse. Denn erstens ist völlig unklar, wie das BMG beim Abschlag auf die Sparsumme von 170 Millionen Euro kam und zweitens zeigt sich, dass eine Kombination beider Sparinstrumente (Kassenabschlag plus Umsatzsteuer-Senkung) noch viel heftigere Folgen für die Apotheken hätte.

Verluste bis zu 490 Millionen Euro über zwei Jahre drohen

Wichtig ist, dass der Kassenabschlag (derzeit 1,77 Euro) als Brutto-Betrag bekannt ist. Rechnet man die 19-prozentige Mehrwertsteuer heraus, gewähren die Apotheken den Kassen derzeit 1,49 Euro Rabatt pro Rx-Packung. Bei einem Abschlag in Höhe von 2 Euro müssten die Apotheken als Netto-Betrag 1,68 Euro gewähren. Der Abschlag würde die Apotheken also um 19 Cent pro Packung mehr belasten. 2020 gaben die Apotheken rund 643 Millionen Rx-Packungen ab. Pro Jahr müssten die Apotheken also auf rund 122 Millionen Euro verzichten – über einen Zeitraum von zwei Jahren läge der Verlust also bei mehr als 240 Millionen Euro, und nicht wie vom BMG angegeben bei 170 Millionen Euro.

Viel größere Verluste ergäben sich allerdings durch die Kombination der Abschlagserhöhung mit der Umsatzsteuer-Absenkung. Schließlich müsste dann vom Brutto-Betrag (2 Euro) nur noch eine 7-prozentige Steuer abgezogen werden. Pro Rx-Packung läge der zu gewährende Kassenabschlag dann bei 1,87 Euro, also 38 Cent höher als der jetzige Netto-Betrag. Pro Jahr entspräche das einem Minus-Wert von 244 Millionen Euro, auf zwei Jahre gerechnet gingen den Apotheken also fast 490 Millionen Euro verloren. Zum Jahresende 2021 lag die Apothekenzahl bei 18.461. Reim rechnerisch müsste also jede dieser Betriebsstätten in diesem Zeitraum mit einem durchschnittlichen Verlust von etwa 26.500 Euro leben.

Wie groß die finanzielle Belastung der Apotheken durch eine Absenkung der Umsatzsteuer ist, zeigte schon die Coronavirus-Pandemie. Über einen Zeitraum von 6 Monaten hatte der Gesetzgeber die Steuer damals um 3 Prozentpunkte reduziert. Der Netto-Abschlag der Apotheken an die Kassen stieg damit von 1,49 Euro auf 1,53 Euro. Rein rechnerisch gingen den Apotheken in diesem Zeitraum somit 13 Millionen Euro verloren.

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