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Elektronische Patientenakte
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Was sehen Apotheker in der EPA?

Ab dem 15. Januar haben Apotheken in Modellregionen Zugriff auf die elektronische Patientenakte; schon einen Monat später soll es in die Regelversorgung gehen. Was werden Apotheken einsehen und auch eintragen dürfen?
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 09.12.2024  18:00 Uhr

Laut Gematik-Zeitplan startet die elektronische Patientenakte (EPA) zum 15. Januar in den Modellregionen Hamburg und Franken. Auch in Nordrhein-Westfalen wollen sich einige Städte und Kreise direkt zum Start vernetzen, allerdings war bis Stand Ende letzter Woche noch unklar, welche Arztpraxen sich beteiligen wollen und wie die Apotheken im Umfeld mitmachen können, berichtete am Donnerstag Stefan Lammers, Abteilungsleiter IT und Neue Medien der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), bei deren Delegiertenversammlung in Münster. »Es gibt Testkonzepte und Anwendungsfelder, das ist aber erst ein kleiner Ausschnitt der geplanten Funktionen und noch längst nicht alle Softwaresysteme sind dafür bereit«, erklärte Lammers.

Der bundesweite Roll-out soll dann schnell erfolgen, nämlich schon zum 15. Februar. Für Apotheken wird vor allem die elektronische Medikationsliste (EML) interessant sein – das ist allerdings noch kein Medikationsplan (EMP). Die EML wird zunächst nur alle E-Rezepte enthalten, die ab Aktivierung der EPA verordnet werden. Darauf werden auch die Apotheken Zugriff haben. Zum Start der EPA wird diese also erst einmal leer sein und sich langsam füllen. Es wird automatisch eingespeist, welches Präparat dann in der Apotheke tatsächlich abgegeben und abgerechnet wurde.

Die Liste umfasst pro verordnetem Arzneimittel zum einen den Wirkstoffnamen, die Arzneimittelbezeichnung, PZN, Arzneiform, Wirkstärke und Dosierangabe (siehe Screenshot). Zum anderen finden sich der Verordner mit Fachrichtung, das Verordnungsdatum und auch das Dispensierdatum sowie die abgebende Apotheke. Apotheken sehen also in Zukunft, ob ihre Kunden auch in anderen Apotheken waren. Und der Arzt wird sehen, ob der Patient das Rezept überhaupt eingelöst hat.

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