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Leistung bei Krankheit

Was Patienten im EU-Ausland für Arzneimittel zuzahlen

Die Absicherung im Krankheitsfall ist in den EU-Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Erheblich unterscheidet sich der Leistungsumfang bei Arznei- und Hilfsmitteln, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nun aufschlüsselt.
Jennifer Evans
14.08.2023  11:00 Uhr
Was Patienten im EU-Ausland für Arzneimittel zuzahlen

Wie wird eigentlich das Gesundheitssystem bei unseren europäischen Nachbarn finanziert, welche Leistungen bekommen Patienten dort erstattet und wo gelten welche Zuzahlungspflichten? Mit diesem Thema hat sich der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundetags in einem Sachstandsbericht befasst. Exemplarisch stellt er darin die Länder Frankreich, Italien, Polen und Spanien gegenüber.

In Frankreich besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Die Zuzahlung bei Arzneimitteln ist nach deren medizinischem Nutzen gestaffelt. Demnach zahlen Patienten 85 Prozent für Präparate, die nur wenig Nutzen haben; 70 Prozent der Kosten eines Mittels müssen die Versicherten bei »bedingt erforderlichem Nutzen« tragen und 35 Prozent sind es bei Medikamenten mit »hohem medizinischen Nutzen«. Kostenfrei sind lediglich jene Arzneimittel, die als »unabdinglich« eingestuft sind.

50 Cent pro Packung

In jedem Fall müssen die Franzosen 50 Cent pro Arzneimittelpackung zahlen. Aber: Pro Person maximal 50 Euro im Jahr. Einzige Ausnahmen sind Minderjährige und Schwangere. Bei den Hilfsmitteln kann es passieren, dass die französischen Patienten sich bis zu 40 Prozent beteiligen müssen. Keine Eigenbeteiligung ist lediglich bei bestimmten Prothesen vorgesehen – sofern die Krankenkasse vorab zugestimmt hat. Wegen der hohen Eigenbeteiligungen spielen laut dem WD Zusatzversicherungen in Frankreich eine große Rolle. Demnach haben rund 95 Prozent eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

Um beim staatlichen Gesundheitsdienst in Italien Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist zunächst eine kostenlose Registrierung erforderlich. Die Basisversorgung ist inklusive. Allerdings bestimmt die Regierung in Rom den Leistungsumfang. Die einzelnen Regionen des Landes können aber aufstocken. Attraktiv sind demnach private ambulante »low-cost«-Behandlungszentren, weil dort die Wartezeiten kürzer sind. Allerdings müssen die Italiener bei diesen Zentren selber zahlen.

Nicht enthalten im italienischen Basispaket sind die Kosten für Hilfs- und Heilmittel sowie OTC-Präparate. Kostenfrei gibt es dagegen Arzneimittel, die auf der nationalen Positivliste auftauchen und für den Einsatz sehr ernster oder chronischer Erkrankungen gedacht sind. Jedoch legen die Regionen stets feste Rezeptgebühren fest – mit Ausnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

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