Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Coronavirus-Schnelltests

Was müssen Apotheken bei den Schnelltests jetzt beachten?

Ab dem 11. Oktober haben nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests. Dazu gehören unter anderem Kinder, Schwangere, bestimmte Studienteilnehmer sowie Kontaktpersonen von Coronavirus-Infizierten. Auch zur Beendigung einer Absonderung können Tests in der Apotheke auf Kosten des Staates durchgeführt werden. Teilweise sind die Ansprüche aber bis Ende des Jahre befristet. Die ABDA hat hierzu eine Handlungshilfe veröffentlicht.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 07.10.2021  15:54 Uhr

Kostenloser Test zur Beendigung der Absonderung

Neben den impfunfähigen Personen können auch Menschen einen Test in der Apotheke kostenfrei machen, wenn sie diesen zur Beendigung einer Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion benötigen.

Personen, bei denen ein positives Antigen-Testergebnis festgestellt wurde, haben zudem den Anspruch auf eine bestätigende Diagnostik eines PCR-Tests. Dieser Anspruch besteht immer, egal ob der Test selbst gezahlt oder auch in Eigenanwendung durchgeführt wurde.

Des weiteren müssen Apotheken wie gehabt auch weiterhin alle Einverständniserklärungen zur Durchführung der Tests, sowie die personenbezogenen Daten als auch Rechnungen über die beschafften Tests bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahren. Hier muss auch der Testgrund notiert werden. Zudem müssen Informationen wie Öffnungszeiten und durchführende Personen je Tag sowie die Anzahl der Tests ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt aufbewahrt werden. Bis zum 31. Dezember 2022 sind die Nachweise der Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt der positiven Testergebnisse aufzubewahren.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa