Was ist mit der Erhöhung des Apothekenhonorars? |
Ev Tebroke |
24.11.2023 14:10 Uhr |
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich im Juni noch eindeutig für eine Erhöhung des Apothekenhonorars, sprich der Packungspauschale, ausgesprochen. / Foto: Imago Images/Mike Schmidt
Die Erhöhung des Packungshonorars ist eine der zentralen Forderungen der Apothekerschaft. Um die Vor-Ort-Apotheken wirtschaftlich zu stabilisieren und die zunehmenden Apothekenschließungen zu stoppen, ist aus ihrer Sicht eine Erhöhung des sogenannten Fixums von derzeit 8,35 Euro auf 12 Euro unumgänglich. Während es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang keine Zusage für diese Forderung gibt, hatte das Bundeswirtschaftministerium (BMWK) zuletzt Unterstützung signalisiert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in einer Nachricht an Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen persönlich angekündigt, dass Fixum erhöhen zu wollen. Doch anscheinend ist das Schnee von gestern, wie aus einer Antwort des BMWK auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) deutlich wird.
Nicolaisen, seit Oktober 2023 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, wollte wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars nachzukommen. »Plant die Bundesregierung der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars, hinter die sich auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, stellt, nachzukommen und falls ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen, falls nein, welche Gründe sprechen gegen solch eine Änderung«, heißt es in der Antwort von BMWK-Staatssekretär Sven Giegold, die der PZ vorliegt. Von einer Erhöhung ist keine Rede. Stattdessen verweist das BMWK auf die vom BMG angestrebten Reformen im Apothekenwesen. Zudem werden die anderen vergüteten Leistungen der Apotheken aufgeführt.
»Der Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung beabsichtigt dazu Reformen im Apothekenwesen. Unter anderem sollen dabei Apothekenstandorte in der Fläche durch eine gezielte Umstellung der Vergütung gestärkt werden«, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: »Gemäß dem gesetzlichen Auftrag in § 78 Absatz 1 und 2 Arzneimittelgesetz (AMG) wird die Bundesregierung die Kostenentwicklung und die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter beobachten.«