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Frage ans BMWK

Was ist mit der Erhöhung des Apothekenhonorars?

Von einer Erhöhung des Packungshonorars (Fixum) scheint im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) keine Rede mehr zu sein. Das wird aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage einer Abgeordneten deutlich. Dabei hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mehr Geld in Aussicht gestellt.
Ev Tebroke
24.11.2023  14:10 Uhr

Die Erhöhung des Packungshonorars ist eine der zentralen Forderungen der Apothekerschaft. Um die Vor-Ort-Apotheken wirtschaftlich zu stabilisieren und die zunehmenden Apothekenschließungen zu stoppen, ist aus ihrer Sicht eine Erhöhung des sogenannten Fixums von derzeit 8,35 Euro auf 12 Euro unumgänglich. Während es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang keine Zusage für diese Forderung gibt, hatte das Bundeswirtschaftministerium (BMWK) zuletzt Unterstützung signalisiert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in einer Nachricht an Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen persönlich angekündigt, dass Fixum erhöhen zu wollen. Doch anscheinend ist das Schnee von gestern, wie aus einer Antwort des BMWK auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) deutlich wird.

Nicolaisen, seit Oktober 2023 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, wollte wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars nachzukommen. »Plant die Bundesregierung der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars, hinter die sich auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, stellt, nachzukommen und falls ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen, falls nein, welche Gründe sprechen gegen solch eine Änderung«, heißt es in der Antwort von BMWK-Staatssekretär Sven Giegold, die der PZ vorliegt. Von einer Erhöhung ist keine Rede. Stattdessen verweist das BMWK auf die vom BMG angestrebten Reformen im Apothekenwesen. Zudem werden die anderen vergüteten Leistungen der Apotheken aufgeführt.

»Der Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung beabsichtigt dazu Reformen im Apothekenwesen. Unter anderem sollen dabei Apothekenstandorte in der Fläche durch eine gezielte Umstellung der Vergütung gestärkt werden«, heißt es in dem  Schreiben. Und weiter: »Gemäß dem gesetzlichen Auftrag in § 78 Absatz 1 und 2 Arzneimittelgesetz (AMG) wird die Bundesregierung die Kostenentwicklung und die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter beobachten.«

Verweis auf bereits erfolgte Kostenentlastung

Preise und Preisspannen seien in der Arzneimittelpreisverordnung so festzulegen, dass sie den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher einschließlich der Sicherstellung der Versorgung sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln, der Apotheken und des Großhandels Rechnung trügen (AMG), so das BMWI. Neben den Vergütungstatbeständen der Arzneimittelpreisverordnung seien bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken auch andere Bereiche ganzheitlich zu betrachten. Hierzu gehörten etwa weitere vergütete Leistungen wie die Botendienste oder die Sonderumsätze im Kontext der Corona-Pandemie sowie das Geschäft mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln (OTC).

Auch der Verweis auf die mit dem Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) eingeführte Engpass-Pauschale von 50 Cent fehlt in der Antwort nicht. Zudem seien mit dem Gesetz Maßnahmen zur Entbürokratisierung beschlossen, »die Apotheken von Kosten entlasten«. Hierzu zählen laut BMWK der Entfall des Präqualifizierungsverfahrens bei der Versorgung mit Hilfsmitteln sowie die gesetzliche Bestimmung von Fallgruppen, in denen eine Retaxation der Krankenkassen zulasten der Apotheken ausgeschlossen sei.

Die Worte des Bundeswirtschaftsministers klangen im Juni anders: »Ich hatte letzte Woche endlich Zeit, mich intensiver mit Ihren Anliegen zu beschäftigen«, so Habeck im Juni in dem Brief an Kammerpräsident Christiansen. »Wir wollen jetzt die PackungsVO erhöhen und gehen auf die anderen Häuser zu. Ich erwarte, dass Sie nicht gleich einwilligen, wegen steigenden Gesundheitskosten. Aber ich mag mich irren. Wir wollen das.«

Habeck schrieb seinerzeit aber auch, das die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar demnächst ins BMG wandern werde. Mit der Antwort seines Hauses auf die Frage von MdB Nicolaisen scheint belegt, dass das BMWK derzeit keine Notwendigkeit sieht, das Fixum anzupassen oder die Frage insgeheim schon ans BMG delegiert hat.

 

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